In Deutschland oder Italien heiraten

Rechtslage von Heirat bis Scheidung ist unterschiedlich

Macht es einen rechtlichen Unterschied in Italien oder in Deutschland zu heiraten? Ich bin Deutscher und bin mit einer Italienerin verlobt, die ich demnächst heiraten möchte. Wir leben schon gemeinsam in Mailand und werden dort auch weiter wohnen.

Von der Hochzeit bis zur Scheidung: Die Wahl Ihres Heirats- und Aufenthaltsortes kann erhebliche rechtliche Auswirkungen haben. Das Ehe- und Familienrecht fällt nicht in den Bereich einheitlicher europäischer Regelungen. Deshalb sollten Sie sich vor Ihrer Eheschließung unbedingt von einem kundigen Rechtsanwalt oder Notar beraten lassen.

Sowohl in Italien als auch in Deutschland führt der erste Schritt zum Standesbeamten, bei dem Sie ein Aufgebot bestellen müssen. Eine italienische Besonderheit: Während in Deutschland allein der Standesbeamte Sie rechtlich gültig trauen kann, reicht in Italien die kirchliche Trauung aus. Um als Ausländer in Italien eine Ehe schließen zu können, brauchen Sie neben dem Ausweis und einer internationalen Geburtsurkunde übrigens noch ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihrem deutschen Standesamt. Es bestätigt, dass nach deutschem Recht einer Eheschließung nichts entgegensteht.

Wenn Sie in Italien heiraten müssen alle Ihre notwendigen Dokumente ins Italienische übersetzt werden. Wenn Sie in Deutschland heiraten, müssen die Dokumente Ihrer Italienischen Verlobten ins Deutsche übersetzt werden. Die Übersetzungen müssen beglaubigt werden. Hierfür können Sie sich an die jeweiligen Konsulate wenden.

Egal, wo Sie heiraten, das jeweils andere Land wird die Ehe anerkennen, wenn die Formvorschriften des Heiratslandes eingehalten wurden. Ein Hinweis: Lassen Sie sich im Anschluss an Ihre Eheschließung für Ihre eigenen Zwecke sofort je nach Bedarf eine oder mehrere Heiratsurkunden auf internationalem Formular ("modulo plurilingue") ausfüllen. Wenn dieses nicht sofort möglich sein sollte, lassen Sie die Formulare an Ihre Anschrift schicken. Diese internationalen Heiratsurkunden müssen nicht - entgegen anderslautender Informationen - durch die Botschaft bestätigt werden.

Wenn Sie in Italien heiraten sollten und später doch noch nach Deutschland umziehen wollen, ist die Registrierung Ihrer Ehe in Deutschland in der Regel unkompliziert. Für die Beamten der Meldebehörden ist es oft schwierig zu beurteilen, ob eine Ehe nach den Gesetzen des Heiratslandes rechtskräftig ist. Deshalb legen Sie Ihre Heiratsurkunde auf internationalem Formular vor. Dieses Dokument wird damit als ortsüblich anerkannt und vom deutschen Einwohnermeldeamt problemlos akzeptiert. Hier werden Sie als verheiratet registriert und kommen in eine neue Steuerklasse - genauso, als hätten Sie in Deutschland geheiratet.

Das italienische Namensrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen. Würde nach italienischem Recht dem Mädchennamen Ihrer Frau einfach Ihr Familienname angefügt, haben Sie als Ehepaar nach deutschem Recht erheblich mehr Wahlmöglichkeiten. Sie können einen Ihrer Nachnamen als Ehenamen bestimmen. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann außerdem seinen Geburtsnamen dem gemeinsamen Namen voranstellen oder anfügen.

Ihre Staatsangehörigkeit ändert sich mit der Trauung nicht. Ob Sie in Deutschland oder Italien heiraten: Sie bleiben weiterhin Deutscher, Ihre Partnerin Italienerin. Sowohl nach deutschem als auch nach italienischem Recht erwirbt Ihr Kind später beide Staatsangehörigkeiten mit der Geburt.

Diese formellen Fragen sind noch relativ leicht zu lösen - schwieriger wird es erst, wenn es ums Geld geht. Der Güterstand Ihrer Ehe richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Landes, in dem der Aufenthaltsort des Ehepaares zum Zeitpunkt der Eheschließung liegt. Allerdings: Sie können sich für eine Regelung nach dem jeweils anderen Recht entscheiden - egal ob Sie in Italien oder in Deutschland heiraten. Wichtig ist nur: Sie müssen notariell beurkunden lassen, für welches Recht Sie sich entschieden haben.

In Italien wird das, was Sie während der Ehe erwerben, gemeinsames Eigentum. Bei der in Deutschland üblichen "Zugewinngemeinschaft" bleiben die Vermögen der Ehepartner dagegen die ganze Ehezeit über getrennt. Bei einer möglichen Scheidung wird der Zugewinn, also der Betrag um den Ihre beiden Endvermögen Ihre Anfangsvermögen zur Zeit der Hochzeit übersteigen, aufgeteilt.

Sowohl in Italien als auch in Deutschland schließen immer mehr Paare einen Ehevertrag ab, um zu einer individuellen Regelung zu kommen, zum Beispiel Gütertrennung zu vereinbaren. Gerade bei grenzüberschreitenden Ehen ist ein solcher Ehevertrag oft empfehlenswert. Achtung: Der Vertrag muss vor einem Notar geschlossen werden. In Italien muss er dann in die Eheschließungsurkunde aufgenommen, in Deutschland die Änderung in das Güterrechtsregister eingetragen werden. Das Güterrechtsregister ist nach Paragraph 1558 ff des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Register, das von den Amtsgerichten geführt wird. Dort werden abweichende Regelungen von der deutschen Zugewinngemeinschaft eingetragen.

Bei der Scheidung binationaler Paare kommt in aller Regel das Recht des Landes zur Anwendung, in dem die Ehe vorwiegend geführt wurde, wo also der letzte gemeinsame Lebensmittelpunkt war. Zwar sieht auch das italienische Recht Unterhaltsansprüche des wirtschaftlich schwächeren Ehepartners gegen den wirtschaftlich Bessergestellten sowie Regelungen zum Versorgungsausgleich vor. Dennoch: Im konkreten Einzelfall können erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht bestehen, über die Sie sich von Anfang an im Klaren sein sollte. Bevor Sie vor den Altar oder den Standesbeamten treten, sollten Sie deshalb keinesfalls auf den Rat eines Notars oder Rechtsanwaltes verzichten, der Sie über die Einzelheiten des deutschen und italienischen Rechts informiert.

Weitere Informationen:

Deutsche Botschaft in Italien
Ambasciata della Repubblica Federale di Germania
Via San Martino della Battaglia, 4
00185 Roma
Italien
Tel.: 0039 06 49213-1
Fax: 0039 06 44526-72

Informationen zu Eheschließung

Die italienischen Konsulate

Rechtstexte:

Paragraph 1558 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)