Deutsche Unterhaltsforderungen in Niederlanden geltend machen

Scheidungsvereinbarung muss nach niederländischem Recht durchgesetzt werden

Mein Mann und ich haben uns vor zwei Jahren scheiden lassen. Wir haben eine Scheidungsvereinbarung getroffen, nach der mein Mann Unterhalt zahlen muss. Wir haben vorher zusammen in Deutschland gewohnt, er ist aber jetzt für einen Managerposten in die Niederlande gezogen. Seitdem er da wohnt und arbeitet, zahlt er keinen Unterhalt mehr. Kann mir ein deutscher Gerichtsvollzieher helfen? Wie komme ich an mein Geld?

Ein in Deutschland zugelassener Gerichtsvollzieher kann in den Niederlanden nicht gegen ihren Mann vorgehen. Trotzdem: Mit Ihrer vor einem Notar getroffenen Scheidungsfolgenvereinbarung haben Sie ein rechtskräftiges Dokument in der Hand, mit dem Sie auch in den Niederlanden an Ihr Geld kommen können. Allerdings müssen Sie vorher einige bürokratische Hürden nehmen.

Wer für die Vollstreckung von Rechtstiteln in grenzüberschreitenden Fällen zuständig ist, legt das "Europäische Gerichtsstand- und Vollstreckungsabkommen" (EuGVÜ) sowie die "Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" fest. Danach gilt das Recht des Mitgliedstaates, in dem die Vollstreckung stattfinden soll. Da Ihr Mann in den Niederlanden lebt, können Sie Ihre Scheidungsvereinbarung nur nach niederländischem Recht durchsetzen.

Damit Ihr Mann von den niederländischen Behörden gezwungen wird zu zahlen (Zwangsvollstreckung), müssen Sie zunächst ein Gesuch auf Vollstreckung beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einreichen. Von dort wird es über die Landesjustizverwaltung (Übermittlungsstelle) des entsprechenden Bundeslandes an die Empfangsstelle in den Niederlanden weitergeleitet. Diese gibt Ihrem Mann erst einmal Gelegenheit, eine gütliche Einigung zu treffen. Wenn dies nicht gelingt, leitet die niederländische Empfangsstelle ein Verfahren ein. Das Ergebnis ist ein niederländisches Dokument (Vollstreckungsklausel). Damit kann die deutsche Vollstreckung, die Sie beantragt haben, durchgesetzt werden. Wenn Ihr Mann trotz Vorliegen der niederländischen Vollstreckungsklausel keine freiwilligen Zahlungen leistet, leiten die niederländischen Behörden eine Zwangsvollstreckung ein. Dann wird er gepfändet, damit Sie zu Ihrem Geld kommen.

Übrigens: All diesen Ärger können Sie sich sparen, falls Ihr Mann noch irgendwelche Vermögenswerte - Konten oder vielleicht ein Haus - in der Bundesrepublik besitzt. Diese kann ein deutscher Gerichtsvollzieher nämlich ohne weiteres pfänden.

Weitere Informationen:

Deutsche Botschaft in den Niederlanden
Ambassade van de Bondsrepubliek Duitsland
Groot Hertoginnelaan 18 - 20
2517 EG Den Haag
Niederlande
Tel.: 0031 70 342 0600
Fax: 0031 70 365 1957
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Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen

Rechtstexte:

Verordnung des Rates (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

Übereinkommen von Brüssel über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen von 1968 (Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsabkommen EuGVÜ)