Ausweiskontrolle an der Grenze nach Dänemark?

Nur in Ausnahmefällen noch Personenkontrollen

Seit einem Monat arbeite ich als Grenzgänger in Dänemark und wurde an der Grenze schon mehrmals kontrolliert. Dürfen die Grenzbeamten immer noch nach meinem Personalausweis fragen?

Dänemark wendet die Regeln des "Schengener Abkommens" seit dem 25. März 2001 an. Das bedeutet es werden an der Grenze keine ständigen Personenkontrollen mehr durchgeführt. Ihren Personalausweis sollten Sie trotzdem dabei haben, denn Ausnahmen sind möglich.

"Die Binnengrenzen zwischen den Vertragsstaaten dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden" - dies ist der Kernsatz des Abkommens, das inzwischen in allen alten EU-Ländern mit Ausnahme von Großbritannien und Irland umgesetzt ist. Seit dem 21. Dezember 2007 sind die neuen EU-Mitgliedsstaaten, mit Ausnahme von Zypern, Rumänien und Bulgarien, auch im Schengener Abkommen. Auch Norwegen und Island führen keine Personenkontrollen mehr durch. Sie sind Vertragspartner des Schengener Abkommens, obwohl Sie nicht in der EU sind. Denn mit Finnland, Schweden, Norwegen und Island bildet Dänemark schon länger die "Nordische Paßunion", innerhalb der es keine Grenzkontrollen gibt.

Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung in Artikel 2 Absatz 2 des Durchführungsabkommens zum Schengener Abkommen. Dort heißt es, dass ein Mitgliedstaat Grenzkontrollen wieder einführen kann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Ein Beispiel in Deutschland für die Anwendung der Ausnahmeregelung war die Fußball-Weltmeisterschaft, wo Grenzkontrollen auch für die EU-Bürger wieder eingeführt wurden, um Hooligans von der Einreise abzuhalten. Wenn Dänemark sich auf eine solche Gefährdung seines Landes beruft, brauchen Sie nur Ihren Personalausweis vorzeigen und Sie können die Grenze passieren.

Weitere Informationen:

Botschaft des Königreichs Dänemark
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel.: 030 5050-2000
Fax: 030 5050-2050
E-Mail: beramb@beramb.um.dk

Informationen des Auswärtigen Amtes zum Schengener Abkommen

Rechtstexte:

Schengenbesitzstand im Jahr 2000

Änderungen an diesem Übereinkommen auf europäischer Ebene:

Verordnung (EG) Nr. 1091/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über den freien Personenverkehr mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt

Beschluss 2003/725/JI DES RATES vom 2. Oktober 2003 zur Änderung von Artikel 40 Absätze 1 und 7 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen

Verordnung (EG) Nr. 2133/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verpflichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum systematischen Abstempeln der Reisedokumente von Drittausländern beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur diesbezüglichen Änderung der Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens und des Gemeinsamen Handbuchs.

Beschluss 2005/211/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Einführung neuer Funktionen für das Schengener Informationssystem, auch im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung.