Nationale Bestimmungen müssen die durch Gemeinschaftsangehörigkeit garantierten Rechte klar zum Ausdruck bringen
(C-162/99 vom 18.01.2001, Kommission/Italien) » mehr
Der Aufnahmestaat ist berechtigt, das Führen der Ausbildungsbezeichnung in einer anderen Sprache zu genehmigen
(C-16/99 vom 14.09.2000, Erpelding) » mehr
Vierjährige Ausbildung, in die zwei Praxissemester integriert sind, entspricht einem vierjährigen Hochschulstudium
(C-166/91 vom 08.04.1992, Bauer)
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Tätigkeiten wie Rechtsberatung, Rechtsbeistand, gerichtliche Vertretung und Verteidigung fallen in den Schutzbereich
(C-2/74 vom 21.06.1974, Reyners) » mehr
Wanderarchitekten müssen Zugang zu allen Tätigkeiten haben, die der Aufnahmemitgliedstaat dem Beruf zuordnet
(C-421/98 vom 23.11.2000, Kommission/Spanien) » mehr
Strafandrohung für Vermittler, die für Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln, gemeinschaftsrechtswidrig
(C-338/04, C-359/04, C-360/04 vom 06.03.2007, Placanica u.a.) » mehr
Unionsbürger können sich auch ihrem Herkunftsstaat gegenüber auf Dienstleistungsfreiheit berufen
(C-115/78 vom 07.02.1979, Knoors) » mehr
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