Familienangehörigen darf hierdurch keine soziale Vergünstigung entzogen werden, auf die sie im Wohnstaat Anspruch haben
(C-211/97 vom 03.06.1999, Gómez Rivero) » mehr
Für Studenten, die sich in anderen Mitgliedstaaten aufhalten, müssen dieselben Voraussetzungen gelten wie für inländische
(C-184/99 vom 20.09.2001, Grzelczyk) » mehr
Auch die Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ist vom Wohnstaat bei der Berechnung zu berücksichtigen
(C-249/04 vom 26.05.2005, Allard) » mehr
Ist diese Situation nicht auf zwölf Monate beschränkt, unterliegt der Arbeitnehmer den Rechtsvorschriften des Wohnstaates
(C-425/93 vom 16.02.1995, Firma Calle) » mehr
Nationale Rechtsvorschriften dürfen nicht zum Verlust einer Vergünstigung der sozialen Sicherheit führen
(C-393/99 und C-394/99 vom 19.03.2002, Hervein und Lorthiois) » mehr
Erfordernis des Wohnsitzes im Hoheitsgebiet dieses Staates zum Zeitpunkt des Leistungsantrags unzulässig
(C-192/05 vom 26.10.2006, Tas-Hagen) » mehr
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