Anschlussbeschäftigung hilft

Matrose auf italienischem Schiff will deutsches Arbeitslosengeld

Seit Mai 2003 arbeite ich auf einem Schiff, das unter italienischer Flagge fährt. Ich habe zwar meinen Wohnsitz in Deutschland, aber stets meine Sozialversicherungsbeiträge in Italien gezahlt. Nun wird mein italienischer Arbeitsvertrag zum Januar aufgehoben. Habe ich in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihre Ansprüche auf Zahlungen für Lohnersatzleistungen in dem Land erwerben, in dem Sie auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Das heißt für Sie, dass Sie sich zu den italienischen Bedingungen bei einer dortigen Arbeitsbehörde auch arbeitslos melden müssen. Sie erhalten dann Leistungen unter den Rechtsvorschriften dieses Landes wie dessen Staatsangehörige.

Wenn Sie allerdings Ihren Anspruch aus Italien mit nach Deutschland nehmen wollen, ist dies an besondere, in Deutschland gültige Rechtsvorschriften gebunden. Hierzu müssen Sie sich zunächst auf einem von der italienischen Behörde ausgestelltem Formular, dem so genannten E 301, Ihre sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten bestätigen lassen. Da Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann dieses Formular auch durch Ihren derzeitigen Arbeitgeber ausgefüllt werden. Mit diesem Nachweis wenden Sie sich an die örtliche Arbeitsagentur hier in Deutschland. Diese überprüft dann, ob noch alte Ansprüche aus Deutschland vorliegen. Sollten dies der Fall sein, erhalten Sie auch hier in Deutschland Arbeitslosengeld.

Wenn jedoch bisher in Deutschland keine Ansprüche erworben wurden, muss zwischen den Zeiten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Italien und der Antragstellung bei der deutschen Arbeitsagentur eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt werden. Erst dann können die italienischen Ansprüche auch in Deutschland geltend gemacht werden.

Das bedeutet für Sie, dass Sie in Deutschland eine Anschlussbeschäftigung benötigen. Ob diese unbefristet sein muss und wie lange sie dauern sollte, darüber scheiden sich die Geister. Dies wird zur Zeit von Arbeitsagentur zu Arbeitsagentur anscheinend unterschiedlich gehandhabt.

Sie haben aber auch eine andere Möglichkeit: Sie können in Deutschland für drei Monate Arbeit suchen und gleichzeitig von den italienischen Arbeitsbehörden das Arbeitslosengeld beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie sich zunächst in Italien arbeitslos gemeldet haben und das Sie sich rechtzeitig auch dort vor Ablauf der Dreimonatsfrist wieder melden, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

 

Weitere Informationen:

Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Rechtstexte:

Verordnung 1498/71 zur Anwendung der sozialen Systeme der sozialen Sicherheit