Aufenthaltstitel ohne Heirat?

Ich bin seit längerer Zeit mit einem Thailänder zusammen, der in Belgien Soziologie studiert. Ich selbst lebe noch in Deutschland. In Belgien gibt es für Drittstaatler einen Aufenthaltstitel, wenn beide Partner zusammenwohnen, auch wenn sie nicht verheiratet sind. Gibt es das auch in Deutschland? Kann ich meinen ersten Wohnsitz in Belgien anmelden, und mein Partner hat dann die Möglichkeit, einen solchen Aufenthaltstitel zu beantragen?

In Belgien haben Bürger aus Drittstaaten die Möglichkeit, ein Visum zu erhalten, wenn der Lebenspartner in Belgien wohnt. Ein derartiger Aufenthaltstitel, der mit dem belgischen "Visum voor samenwoonst in het kader van een duurzame relatie" verbunden ist, gibt es in Deutschland nicht.

Sie selbst können problemlos in Belgien Ihren ersten Wohnsitz nehmen, wenn Sie bei der Anmeldung nachweisen, dass Sie über genügend Einkünfte und einen Krankenversicherungsschutz verfügen. Wenn Ihr Lebenspartner ein solches Visum beantragen möchte, müssen Sie allerdings bereits drei Monate in Belgien gemeldet sein und Ihr Partner sich außerhalb Belgiens befinden.

Für den Fall, dass Ihr Partner sein Studium beendet und damit seine Aufenthaltsberechtigung verliert, empfiehlt die Botschaft, sich direkt an die Gemeinde zu wenden. Bei der dortigen Meldebehörde kann geprüft werden, ob es nicht günstigere Möglichkeiten gibt, einen Aufenthaltsberechtigung zu bekommen. Denn der Aufwand, ein "Visum voor samenwoonst in het kader van een duurzame relatie" zu erhalten, ist sehr hoch.

Dafür müssen Sie nicht nur die üblichen für ein Visum erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel gültiges Reisedokument, Visumsantrag plus Passfotos) vorlegen, sondern auch ein Dokument, dass als Nachweis Ihrer Ledigkeit dient. Und sie müssen mit Briefen, Flugtickets oder Fotos beweisen, dass eine dauerhafte Beziehung vorliegt. Desweiteren sind Sie verpflichtet, binnen sechs Monaten nach Erhalt des Visums vor einem belgischen Notar einen Vertrag über Ihr Zusammenleben, einen "samenlevingscontract" abzuschließen und eine Erklärung abzugeben, dass sie beide rechtmäßig zusammen wohnen. Zudem müssen Sie bei jeder Verlängerung des Aufenthalttitels erneut beweisen, dass sie tatsächlich die ganze Zeit zusammen leben.

Der Aufenthaltstitel, der mit dem "Visum voor samenwoonst in het kader van een duurzame relatie" verbunden ist, gilt übrigens auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartner. Aber während die Form der eingetragenen Lebenspartnerschaft in mehreren Ländern bekannt ist, gilt dies für heterosexuelle Partnerschaften nur sehr selten. Auch nach der Umsetzung der Richtlinie 38/2004, die zumindest für gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit eingetragener Lebenspartnerschaft fordert, diese Familienangehörigen gleichzusetzen, wird sich in Deutschland an der Situation für heterosexuelle Lebenspartnerschaften vermutlich nichts ändern.

Weitere Informationen

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Informationen zum "Visum voor samenwoonst in het kader van een duurzame relatie"

Rechtstexte:

Belgisches Fremdenrecht

Richtlinie 38/2004