Einreise mit lettischem Fremdenpass

Weiterhin Einladung erforderlich

Ich bin lettischer Bürger, besitze aber in Lettland nur einen Fremdenpass. Dieses Jahr möchte ich für drei Monate nach Deutschland kommen, um mich nach einer Arbeit als Agrarökonom umzusehen. Kann ich das ohne weiteres tun oder benötige ich immer noch eine Einladung, um einreisen zu dürfen?

Sie brauchen weiterhin ein Visum. Zwar können ab dem 1. Mai 2004 Staatsangehörige der Beitrittsstaaten als EU-Bürger visafrei nach Deutschland einreisen und sich hier bis zu drei Monaten ohne Aufenthaltserlaubnis aufhalten. Das alles gilt aber leider nicht für Sie, da Sie weiterhin nicht als EU-Bürger gelten und daher wie ein Drittstaatsangehöriger behandelt werden. Denn seit der Unabhängigkeitserklärung 1991 vergibt Lettland die Staatsbürgerrechte automatisch nur an diejenigen, die vor der Annexion - dem Einmarsch der Roten Armee 1941 - die lettische Staatsbürgerschaft besaßen, und an deren Nachkommen. Alle anderen blieben zunächst im Besitz ihrer sowjetischen Pässe, die aber ihre Geltung verloren und durch den grauen, sogenannten Fremdenpass ersetzt wurden.

Diese Bürger haben das Recht auf Einbürgerung, die beantragt werden muss. Erforderlich dafür ist ein Nachweis über Kenntnisse der Landessprache, der Verfassung, der Geschichte Lettlands und der Nationalhymne. Das sowie die anfallenden Gebühren und der teilweise notwendige Sprachkurs hat viele abgeschreckt, die lettische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Sie sind nun völkerrechtlich gesehen Staatenlose. Problematisch ist diese Praxis vor allem für die staatenlosen Kinder und ältere Menschen, die schon seit Jahrzehnten in Lettland leben und keine neue Sprache erlernen wollen oder können.

Die Europäische Union, der Europarat oder die OSZE haben mehrfach versucht, Lettland zu bewegen, die Einbürgerungspraxis zu erleichtern. So hat vor einiger Zeit der Europarat empfohlen, die 16.000 Kinder von Staatenlosen, die auf Antrag eingebürgert werden können, automatisch einzubürgern.

Das bedeutet leider, dass Sie als Staatenloser weiterhin behandelt werden wie alle Bürger aus Drittstaaten und nicht in den Genuss des Rechts eines lettischen Unionsbürgers kommen, visafrei in der Europäischen Union reisen zu können. Wie bisher sieht die Bundesrepublik also vor, dass Sie eingeladen werden müssen und mit dieser Einladung ein Visum beantragen können. Da allerdings die Problematik durchaus gesehen wird, könnte es sein, dass Deutschland in Zukunft mit Lettland Regeln der Gleichstellung eines Fremdenpasses mit dem eines lettischen Passes aushandelt. Aber noch ist es nicht so weit.