Deutscher Angestellter in Dänemark

Entscheidend ist, ob es sich um eine Entsendung handelt

Ich wohne in Flensburg und arbeite als Angestellter bei einem deutschen Reinigungsunternehmen. Ich soll jetzt in einer zweiten Niederlassung in Dänemark eingesetzt werden. In welchem Land muss ich dann meine Sozialabgaben zahlen?

Wenn Sie von Ihrem deutschen Arbeitgeber nach Dänemark für maximal zwölf Monate entsendet werden, bleiben Sie in Deutschland sozialversichert. Wenn Ihr Einsatz länger als zwölf Monate dauern soll oder sogar unbefristet ist, müssen Sie in die dänische Sozialversicherung einzahlen. Ihre dänischen Versicherungszeiten gehen aber nicht verloren, wenn Sie irgendwann wieder in Deutschland arbeiten sollten.

Wenn Ihr deutscher Arbeitgeber Ihren Einsatz in der dänischen Niederlassung auf maximal zwölf Monate begrenzt hat, dann handelt es sich um eine Entsendung. Sie dürfen dabei allerdings keine Arbeitskraft in Dänemark ablösen, deren Entsendung zu dem Zeitpunkt endet, an dem Ihre Arbeit beginnt. Ihr Arbeitsverhältnis mit dem deutschen Reinigungsunternehmen bleibt bestehen. Das bedeutet Sie werden im Rahmen Ihres jetzigen Arbeitsvertrages nach Dänemark zum Arbeiten geschickt oder Ihr jetziger Arbeitsvertrag "ruht" bis Sie wieder in Deutschland arbeiten. Damit ändert sich auch nichts an Ihrer sozialen Absicherung. Für Sie gelten weiterhin die deutschen Vorschriften. Das bedeutet Sie zahlen weiterhin in die deutsche Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, und Pflegeversicherung ein. Die einzige Änderung ist Ihr Arbeitsweg.

Bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie in diesem Fall das Formular E101 beantragen. Ihre Krankenkasse prüft, ob es sich um eine Entsendung im Sinne des EU-Rechts handelt. Mit dem Formular E101 wird bescheinigt, dass für Sie die weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten und Sie nicht in die dänische Sozialversicherung einzahlen müssen. Wenn Sie nicht gesetzlich versichert sind, wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ihr deutscher Arbeitgeber kann Ihre Entsendung nach Dänemark einmalig um zwölf Monate verlängern. Diese Verlängerung beantragen Sie bevor die ersten zwölf Monate abgelaufen sind, in vierfacher Ausfertigung in Dänemark bei: Den Sociale Sikringsstyrelse, Landemærket 11, 1119 Kopenhagen K, Dänemark. Wenn die Sociale Sikringsstyrelse Ihrem Antrag zustimmt erhalten Sie das Formular E 102. Dann ändert sich für Sie gegenüber den ersten zwölf Monaten nichts. Wird Ihr Antrag abgelehnt oder stellen Sie keinen Antrag, dann gelten für das zweite Jahr die dänischen Vorschriften über die soziale Sicherheit. Dann zahlen Sie also in die dänische Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen Sie bei einer Entsendung auch die Europäische Krankenversicherungskarte. Wenn Sie in Dänemark einen Arbeitsunfall haben, bekommen Sie dann die selben Leistungen, die ein Däne in Ihrer Situation auch erhalten würde.

Wenn Ihr Einsatz in der dänischen Niederlassung der Reinigungsfirma nicht befristet ist oder Sie für länger als zwei Jahre in der dänischen Filiale arbeiten sollen, handelt es sich nicht mehr um eine Entsendung. Dann gelten für Sie die dänischen Vorschriften über die soziale Sicherheit.

Dass Sie weiterhin in Flensburg wohnen, ist dabei nicht wichtig. Ihr deutscher Arbeitsvertrag wird dann vermutlich beendet und Sie bekommen einen neuen Arbeitsvertrag von der dänischen Niederlassung. Sie zahlen dann in die dänische Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ein. Ihr Arbeitgeber wird Sie bei der dänischen Sozialversicherung anmelden. Sie sollten Ihren dänischen Arbeitgeber zu Beginn Ihres Jobs darauf ansprechen, ob er Sie auch automatisch krankenversichert hat.

Wenn Sie sich entscheiden doch irgendwann wieder in Deutschland zu arbeiten, dann gehen Ihre Versicherungszeiten in Dänemark nicht verloren. Sie bekommen von den dänischen Trägern diese Zeiten bescheinigt und die deutschen Versicherungen erkennen diese an. Wenn Sie lange genug in Dänemark versichert waren, erhalten Sie neben Ihrer deutschen Rente auch eine aus Dänemark.

Weitere Informationen:

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Pennefeldsweg 11-15
53177 Bonn
Tel.: 0228 9530-0
Fax: 0228 9530-600
E-Mail: post@dvka.de

Internet:

Broschüre "Arbeiten in Dänemark" der DVKA

Infocenter Grenze, Region Sönderjylland-Schleswig

Rechtstexte:

Richtline 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistugen

Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, Mitteilung der Kommission, KOM(2006) 159