Brauchen Pferde einen Pass?

Auf Reisen brauchen auch Schmuseponys den "EU-Equidenpass"

Als Immobilienmakler habe ich einen Job in Österreich gefunden. Ich werde mit meiner Familie in die Nähe von Linz ziehen. Meine Tochter besitzt ein Schmusepony, welches natürlich mit umziehen muss. Ich habe gehört es gibt einen Equidenpass für Pferde. Braucht unser Pony den für den Umzug auch?

Ihr Pony braucht einen so genannten Equidenpass. Der Pass enthält die Identifizierungsmerkmale des Tieres und einen Arzneimittelanhang, wo der Tierarzt die Verabreichung bestimmter Medikamente und Impfungen eintragen muss. Der Pass dient zur Seuchenbekämpfung, zur Erleichterung von grenzüberschreitenden Pferdeverkäufen und zur Klärung der Frage, ob dieses Tier theoretisch auf dem Schlachthof landen kann.



Die europäische Ausweispflicht gilt seit dem 1. Juli 2000 für die gesamte Familie der "Equiden", das heißt nicht nur für Pferde und Ponys, sondern auch für Esel und sogar Zebras. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tier zu Zucht- oder Turnierzwecken oder wie in Ihrem Fall einfach als Spielkamerad gehalten wird. Der Pass enthält Daten zur genauen Identifizierung sowie ein Kapitel zur Arzneimittelbehandlung. Hier wird vom Tierarzt unter anderem vermerkt, welche Medikamente und Impfungen Ihr Pony erhalten hat.

Ziel der EU-Richtlinie, die das einheitliche Ausweispapier für Pferd & Co. in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Pflicht macht, ist zum einen die Erleichterung des grenzüberschreitenden "Reiseverkehrs" und des Pferde-und Ponyhandels. Der kombinierte Ausweis und Impfpass ermöglicht es den Behörden zudem, die Ausbreitung von Seuchen wirksamer zu bekämpfen.

Neben der Gesundheit der Tiere geht es bei der EU-Bestimmung aber auch um die Gesundheit des Menschen. Denn obwohl Pferde hier zu Lande nur selten allein zu diesem Zweck gehalten werden, landen sie am Ende ihres Lebens oft auf dem Schlachthof. Ohne einen entsprechenden Nachweis könnte niemand überprüfen, ob das Fleisch, das dann schließlich über die Ladentheke wandert, gesundheitsgefährdende Arzneimittelrückstände enthält.

Mit dem Pferdepass wird diese Lücke im Verbraucherschutz geschlossen. In Zukunft dürfen Pferde, Ponys und Esel nur noch geschlachtet werden, wenn sie in ihrem Pass als "Schlachttier" bezeichnet sind. Die Entscheidung hierüber treffen Sie, wenn der Ausweis ausgestellt wird. Sollten Sie sich für den Status Schlachttier entscheiden, darf der Tierarzt einige wenige Medikamente nicht verabreichen, andere müssen im Pass dokumentiert werden.

Ein Antragsformular für einen Eqidenpass erhalten Sie bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung in Warendorf. Kommen Sie aus Hessen, Mecklenburg-Vorpommern oder dem Saarland sollten sich an ihre Landeskommissionen wenden, wenn Sie in Schleswig-Holstein wohnen an den Zuchtverband.

Zuchtverbände und Turniertierärzte sind auch berechtigt, die notwendige Identifizierung des Tieres durchzuführen und dessen Merkmale im Pass einzutragen sowie den Arzneimittelanhang auszufüllen. Neben dem Geschlecht werden Farbe, Abzeichen (Signalement) und drei Wirbel erfasst und das Diagramm (wird mit dem Antrag mitgeschickt) wird ausgefüllt. Die aktive Kennzeichnung (Nummernbrand/Mikrochip) ist vom Gesetz her für den Pferdepass nicht vorgeschrieben, die Deutsche Reiterliche Vereinigung empfiehlt sie aber. Sie erleichtert die Identifizierung Ihres Ponys und dient als Diebstahlschutz. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle - im Regelfall ist das die Deutsche Reiterliche Vereinigung oder der Zuchtverband - bearbeitet und der fertige Ausweis an Sie zurückgeschickt. Für den gesamten Vorgang müssen Sie mit Kosten von mindestens 70 Euro rechnen.

Wenn Sie in Österreich angekommen sind, müssen Sie nicht bei jedem kleinen Spazierritt Ihren Pass dabei haben. Bei mehrtägigen Ausritten und beim nächsten Transport ist er allerdings Pflicht.

Weitere Informationen:

Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.
Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht
Fédération Equestre Nationale (FN)
Freiherr von Langen-Straße 13
48231 Warendorf
Tel.: 02581 6362-0
Fax: 02581 62144
E-Mail: fn@fn-dokr.de

Rechtstexte:

93/623/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. Oktober 1993 über das Dokument zur Identifizierung eingetragener Equiden (Equidenpaß)