Garantie beim Möbelkauf in den Niederlanden

Deutsche Clearingstelle und die niederländische Schiedskommission helfen weiter

Beim Kauf einer Kommode in den Niederlanden bin ich vor einigen Wochen richtig reingelegt worden. Schon nach drei Tagen lösten sich die Griffe, die nur festgeklebt waren. Der Verkäufer wollte weder die Sache in Ordnung bringen, noch mir mein Geld zurückgeben. Wie kann ich ihn als Deutsche verklagen?

Zuerst schreiben Sie am besten einen Brief an den Verkäufer, schildern den Fall und stellen Ihre Forderungen. Wenn nichts passiert, können Sie sich direkt an die Schiedskommission in den Niederlanden wenden. Oder Sie schildern der Clearingstelle Deutschland den Fall, die können Sie an eine niederländische Clearingstelle weitervermitteln. Erst wenn Sie auf diesen Wegen keine Einigung erreichen können, sollten Sie die sehr teuere und auch nicht ganz einfache grenzüberschreitenden Klage in Erwägung ziehen.

Trotz Binnenmarkt und Währungsunion ist es kein einfacher Weg, Rechte grenzüberschreitend per Klage durchzusetzen. Deshalb sollten Sie zunächst versuchen, auf anderen kosten- und zeitsparenden Wegen zu Ihrem Recht zu kommen.

Wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Verkäufer und machen Sie ihm klar, dass die Sache ernst wird. Bleibt der Verkäufer Ihrer Kommode uneinsichtig, kann in den Niederlanden in der Regel eine Schiedskommission eingeschaltet werden. Diese Schiedskommissionen wurden von der "Stiftung Schiedskommissionen für Verbraucherfragen" ("Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken", SGC) eingerichtet. Sie sind mit einem neutralen Juristen, einem Verbraucherschützer und einem Branchenvertreter besetzt. Ihre Entscheidungen sind verbindlich. Der Verkäufer muss sich vor dieser Schiedskommission allerdings nur verantworten, wenn er dem SGC angeschlossen ist.

Bevor eine Entscheidung durch die Schiedskommission gefällt wird, müssen Sie eine geringe "Klagegebühr" entrichten, die Ihnen erstattet wird, wenn Sie Recht erhalten. Natürlich wird auch dem Verkäufer die Gelegenheit gegeben, sich zur Sache zu äußern. Einen Anwalt müssen Sie nicht hinzuziehen. Lassen Sie sich bei diesem Verfahren besser von der Clearingstelle in Kehl helfen oder wenden Sie sich direkt an diese Stelle, nachdem Sie auf Ihr Schreiben an den Verkäufer keine positive Antwort erhalten haben.

Die Clearingstelle des Europäischen Verbraucherzentrums Kehl ist auf Fälle wie Ihren spezialisiert. Denn Sie haben eine Ware aus dem EU-Ausland gekauft und es gibt einen berechtigten Anlass zu einer Beschwerde und Ihre eigenen Bemühungen hatten keinen Erfolg. Sie nimmt Ihre Beschwerde auf und analysiert sie. Dann bereitet die Clearingstelle den Fall auf und leitet sie gegebenenfalls weiter an eine Schlichtungsstelle in den Niederlanden. Wenn Sie schon wissen, wohin Ihre Beschwerde gehen soll, erhalten Sie Unterstützung bei der Einreichung. Auch während des weiteren Verfahrensverlauf bietet Ihnen die Clearingstelle Betreuung an.

Die meisten Konflikte zwischen Handel und Verbrauchern können auf diesem Wege gelöst werden. Wenn Sie einmal andere Probleme als nicht gewährte Garantieleistungen haben sollten, kann Ihnen die Clearingstelle auch bei Verstößen gegen bestimmte europäische Verbraucherschutznormen, zum Beispiel zu Pauschalreisen, irreführender Werbung, Haustürgeschäften, Verbraucherkrediten, Time-sharing-Immobilien und missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen weiterhelfen.

Erst wenn auch die Schiedsstellen nicht weiterhelfen konnten, sollten Sie die sehr teure und aufwändige grenzüberschreitende Klage mit Hilfe eines Rechtsanwaltes einreichen.

Weitere Informationen:

Clearingstelle Deutschland
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland Kehl
Rehfusplatz 11
77694 Kehl
Tel.: 07851 99148-0
Fax: 07851 99148-11
E-Mail: info@euroinfo-kehl.com

Stichting Geschillencommissie voor Consumentenzaken (SGC)
Postbus 90600
2509 LP Den Haag
Tel.: 0031 70 3105310
Fax: 0031 70 3658814