Abgeordnetenhaus oder Bezirksverordnetenversammlungen

Kommunalwahlrecht in Berlin

IIn Berlin finden demnächst die Wahlen zum Abgeordnetenhaus statt. Ich wohne seit vier Jahren in Neukölln. Kann ich als Finnin auch an diesen Kommunalwahlen teilnehmen?

Mit Berlin ist das so eine Sache. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist Berlin eine Stadt und daher das Abgeordnetenhaus die kommunale Vertretung. Weil Berlin aber zugleich auch Bundesland ist, ist das Berliner Abgeordnetenhaus ein Länderparlament. Ein eigentliches Stadtparlament gibt es in Berlin nicht. An der Wahl zum Abgeordnetenhaus können Sie als Unionsbürgerin deshalb nicht teilnehmen. Gleichzeitig finden jedoch auch die Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung statt. Diese Wahlen sind die Berliner Kommunalwahlen. An den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung in Neukölln dürfen Sie als Unionbürgerin teilnehmen.

Wahlberechtigt sind Sie aber nur dann, wenn Sie am Wahltag - am 17. September 2006 - das 16. Lebensjahr vollendet haben und mit dem Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sind. Voraussetzung ist natürlich auch, dass Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Sind Sie in Berlin gemeldet, werden Sie anhand der Wohnanschrift in das Wahlverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung, auf der angegeben ist, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Sollten Sie dennoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten, wenden Sie sich rechtzeitig an die für die Wahlen zuständige Abteilung beim Bezirksamt Neukölln.

Aus vielerlei Gründen kann es passieren, dass Sie am Wahltag verhindert sind. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie daher ein Formblatt für einen Antrag auf Briefwahl. Diesen Antrag müssen Sie entweder schriftlich oder persönlich beim Bezirkswahlamt einreichen. Auf den Internetseiten des Landeswahlleiters finden Sie übrigens auch Informationen in allen Sprachen der EU-Mitgliedstaaten zu Wahl.

Und wundern Sie sich nicht, wenn Sie im Wahllokal feststellen, dass Sie andersfarbige Wahlzettel erhalten als die Berliner Wähler. Die Wahlzettel derjenigen, die ausschließlich zur Kommunalwahl berechtigt sind, werden entsprechend markiert sein.

Weitere Informationen:

Landeswahlleiter für Berlin
(Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung unter Rechtsgrundlagen)
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel.: 030 9021-3633
Fax: 030 9021-3277
E-Mail: 

Bezirksamt Neukölln von Berlin
- Geschäftsstelle Wahlen -
Karl-Marx-Str. 83
12040 Berlin
Tel.: 6809 - 3900
Fax: 6809 - 3901
E-Mail:

Rechtstexte:

Richtlinie 94/80/EWG zum Kommunalwahlrecht für Unionsbürger