Als Deutsche in Spanien leben, ohne dort zu arbeiten

Grundsätzlich haben alle Bürger der Europäischen Union das Recht, in jedem EU-Land zu leben

Im warmen Süden zu leben war schon immer ein großer Traum von mir. Ich würde gerne meinen Job in Deutschland aufgeben, um mit meiner Tochter nach Spanien zu ziehen. Können wir dort leben, indem wir auf mein Erspartes zurückgreifen, also ohne zu arbeiten?

Auch wenn Sie nicht erwerbstätig sind, haben Sie als Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union das Recht, in jedem EU-Land zu leben. Das gilt auch, wenn Sie von Ihren Ersparnissen leben wollen. Wenn Sie sich in Spanien melden, wird Ihnen eine Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht ausgestellt. Für Sie gelten hierfür allerdings tatsächlich etwas strengere Regeln als für Arbeitnehmer.

Ihr Aufenthaltsrecht wird an zwei Bedingungen geknüpft: Ihr "Finanzpolster" muss ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt in Spanien bestreiten zu können, und Sie müssen krankenversichert sein. Der europäische Gesetzgeber wollte bewusst bei den Sozialleistungen ein "Europa à la carte" verhindern. Er hat deshalb die Zuständigkeit für die soziale Sicherung und Nothilfe dem Land der Erwerbstätigkeit zugewiesen. Im Klartext: Da Sie zur Zeit noch in Deutschland arbeiten, steht Ihnen auch die deutsche Sozialhilfe zu, wenn Sie in Not geraten. Ihren Anspruch können Sie aber nicht in ein anderes Land "mitnehmen".

Nur wenn Sie in Spanien eine Arbeit aufnehmen würden, könnten Sie auch spanische Sozialleistungen erhalten. Da Sie aber nach Spanien umziehen wollen, ohne erwerbstätig zu sein, müssen Sie den spanischen Behörden sogar nachweisen, dass Sie dort keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen werden. Die Messlatte ist dabei der örtliche Sozialhilfesatz: Sie müssen belegen, dass Ihre Einkünfte in der Zeit des geplanten Aufenthalts so hoch sind, dass Ihnen nach spanischem Recht keine Sozialhilfe zusteht. Eine Zusicherung reicht dabei nicht aus, man wird von Ihnen schriftliche Bestätigungen erwarten.

Vergleichsweise einfach ist dagegen der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes. Sie sollten sich zunächst in Deutschland weiterversichern. Das ist sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung möglich. Ihre Versicherung wird Ihnen die hierfür nötigen Formalitäten erklären. Nur eines ist wichtig: Versäumen Sie auf keinen Fall, die Krankenversicherung über Ihren Auslandsaufenthalt zu informieren. Sonst riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.

Weitere Informationen:

Spanische Botschaft in Deutschland
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Tel.: 030 25400 70
Fax: 030 2579 9557
E-Mail: buzon.oficial@berlin.ofcomes.mcx.es

Deutsche Botschaft in Spanien
Calle Fortuny, 8
28010 Madrid
Spanien
Tel.: 0034 91 5579000
Fax: 0034 91 3102104

Internet:
http://www.auswandern.com
http://www.europa.eu/index_de.htm

Rechtstexte:

Richtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten