Deutscher Arzt bei der portugiesischen Luftwaffe

Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen

Ich lebe seit Jahren in Portugal, bin mit einer Portugiesin verheiratet und hier als Arzt tätig. Wenn ich mich in Portugal einbürgern lasse, verliere ich dann die deutsche Staatsbürgerschaft? Was passiert, wenn ich als Sanitätsoffizier für die portugiesische Luftwaffe tätig würde?

Wer als deutscher Staatsbürger in einem andern Land die Einbürgerung beantragt, verliert nicht zwangsläufig die deutsche Staatsbürgerschaft.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz besagt zwar, dass derjenige seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert, der eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt (§17, § 25 StAG). Es gibt aber mit einigen Staaten Übereinkommen über die Anerkennung von Mehrstaatigkeit, so auch mit Portugal. Sie müssen aber vor dem Erwerb der portugiesischen Staatsbürgerschaft einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft stellen. Diesen Antrag reichen Sie bei der deutschen Botschaft in Protugal oder dem zuständigen Konsulat ein. Von dort wird der Antrag an das Bundesvewaltungsamt weitergeleitet. Da Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal haben, wird dahe auch geprüft, ob Sie weiterhin Bindungen an Deutschland haben.

Sie haben also die Möglichkeit, Staatsangehöriger beider Staaten zu sein. Sollten Sie allerdings eine Tätigkeit als Sanitätsoffizier bei der portugiesischen Luftwaffe aufnehmen, laufen Sie Gefahr, die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Nach § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit, wenn er freiwillig in die Streitkräfte des Landes eintritt, dessen weitere Staatsangehörigkeit er besitzt. Dies können Sie nur vermeiden, indem Sie zuvor eine Genehmigung des Bundesministeriums der Verteidigung eingeholt haben.

Weitere Informationen:

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Telefon: 0228 99 358 4273
Fax: 0228 99 358 4846

Deutsche Botschaft in Portugal
Campo dos Mártires da Pátria, 38
1169-043 Lisboa
Portugal
Tel.: 00351 218 810 210
Fax: 00351 218 853 846
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Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit
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Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit - Antrag
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Staatsangehörigkeitsgesetz
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