Deutsche Greencard

Sonderregelungen für IT-Experten gelten nicht mehr

Ich bin IT-Experte und kann vermutlich in München eine Stelle bekommen. Als litauischer Staatsbürger benötige ich aber die Greencard in Deutschland. Wo bekomme ich diese her?

Eine so genannte Greencard gibt es nicht mehr. Das Sofortprogramm der Deutschen Bundesregierung, das ausländischen IT-Experten ermöglichte, für deutsche Firmen tätig zu werden, ist Ende 2004 ausgelaufen. Die entsprechende "Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie" ist nicht mehr gültig. Sie wurde durch die allgemeine neue Beschäftigungsverordnung (BeschV) und das neue Zuwanderungsgesetz ersetzt.

Für Sie gelten seitdem dieselben Übergangsregelungen wie für alle Unionsbürger aus den neuen Mitgliedstaaten. Bevor Sie also eine Arbeitsgenehmigung erhalten, muss die örtliche Arbeitsagentur prüfen, ob nicht ein Anderer diese Stelle hätte besser besetzen können. Vorrang hätten bei gleicher Qualifikation Deutsche und Unionsbürger aus den alten Mitgliedstaaten. Sie erhalten auf jeden Fall Vorzug vor Bewerbern aus Drittstaaten.

Mit der konkreten Stellenzusage Ihres künftigen Arbeitgebers gehen Sie zu der örtlichen Agentur für Arbeit, die sich im Bezirk des Arbeitgebers befindet. Dort reichen Sie den Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung-EU ein. Das Sonderprogramm ist zwar ausgelaufen, weil zur damaligen Zeit die IT-Branche eine kleine Flaute erlebte. Dennoch ist der Bedarf an Experten immer noch hoch. Eine entsprechende Prüfung für Ihre Stelle in München könnte also durchaus problemlos vonstatten gehen.

Ist diese so genannte Arbeitsmarktprüfung erfolgreich abgeschlossen, erhalten sie eine Arbeitserlaubnis inklusive der Zustimmung der Agentur für Arbeit, dass Sie die angebotene Stelle antreten können. Diese Arbeitserlaubnis wird für die Dauer von mindestens 12 Monaten erteilt. Nach dieser Zeit haben Sie dann freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Das bedeutet, dass Sie in Deutschland jede freie Stelle annehmen können, ohne dass Sie eine weitere Arbeitserlaubnis benötigten.

Weitere Informationen:

Botschaft der Bundesrepublik in Litauen
Sierakausko gatve 24/8,
2600 Vilnius, Litauen
Tel:. +370 5 216 36 27 oder
+370 5 265 02 72
Fax: +370 5 213 18 12

Rechtstexte:

Beschäftigungsverordnung