Grenzüberschreitende Geld- und Werttransporte

Europäischer Feuerwaffenpass

Mein deutsches Sicherheitsunternehmen will nun auch Geld- und Werttransporte in andere europäische Länder, vor allem Niederlande und Österreich durchführen. Kann ich während des Transports meine Waffe tragen?

Die Arbeitsbedingungen für Sicherheitsdienste sind nicht europaweit geregelt. Das Tragen von Waffen ist in einigen EU-Mitgliedstaaten auch bei der Begleitung eines Geld- oder Werttransportes nicht gestattet. Dies gilt zum Beispiel für die Niederlande, nicht aber für Österreich.

Auch wenn Sie bei der Einreise in ein Land Ihre Waffe ablegen und in Ihrem Gepäck verstauen würden: für die Ein- oder Ausfuhr benötigen Sie eine gesonderte Genehmigung. Dafür ist in der Regel ein "Europäischer Feuerwaffenpass" erforderlich. Er regelt das Mitnehmen oder wie es im Gesetz heißt, das "Verbringen" von Schusswaffen, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union.

Diesen Pass können alle Personen erhalten, die in Deutschland berechtigt sind, eine Waffe zu besitzen. Diese Erlaubnis der Mitnahme von Waffen kann für die Dauer bis zu einem Jahr und für mehrere Reisen erteilt werden. Und sie kann mehrmals um ein Jahr verlängert werden. Die Erlaubnis ist allerdings davon abhängig, ob auch die Zustimmung der zuständigen Stelle des Landes vorliegt, in die Sie die Waffe mitnehmen wollen.

In die Niederlande dürfen jedoch nur Sportschützen oder Jäger mit dem Europäischen Feuerwaffenpass ihre Waffen mitnehmen. Allen Anderen ist die Einfuhr nicht gestattet. Ausnahmen gibt es nur in seltenen Fällen wie zum Beispiel für den Personenschutz von Staatsoberhäuptern. Wenn Sie also einen Werttransport in die Niederlande begleiten, müssen Sie spätestens an der Grenze Ihre Waffe zurücklassen.

Nach Österreich hingegen können Schusswaffen mitgenommen werden. Vorraussetzung ist allerdings, dass Sie Inhaber des Feuerwaffenpasses sind und eine entsprechende Bewilligung einer österreichischen Behörde vorliegt. Diese Behörde kann ebenfalls das Führen der mitgebrachten Waffen bei nachgewiesenem Bedarf erlauben. Sie müssen also eine solche Notwendigkeit bei einem Werttransport glaubhaft machen können.

Weitere Informationen:

Österreichische Botschaft in Deutschland
Stauffenbergstraße 1
10785 Berlin
Tel.: 202 87-0
Fax: 229 05 69
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