Arbeitserlaubnis für US-Bürgerin in Großbritannien

Meine Frau ist US-Bürgerin, ich bin deutscher Staatsbürger. Wir wohnen in Deutschland. Meine Frau hat ein Jobangebot einer britischen Firma, das ihr aber erlaubt, im Wesentlichen in Deutschland zu arbeiten und nur gelegentlich nach Großbritannien reisen. Wie sieht es mit der Arbeitserlaubnis aus?

Familienangehörige von Unionsbürgern, die aus Drittstaaten kommen, haben innerhalb der EU ein Recht auf Aufenthalt. Wenn Sie also nach Deutschland ziehen, kann Ihre Frau problemlos mitkommen, hier wohnen und arbeiten.

Das würde auch für den Fall gelten, dass Sie selbst eine Arbeit in Großbritannien aufnähmen. Auch dann kann Ihre Frau als Familienangehörige - mit Ihnen als Unionsbürger - ohne Schwierigkeiten nach Großbritannien umziehen. Anders verhält es sich aber, wenn Sie in Deutschland arbeiten und Ihre Frau eine Arbeit in Großbritannien aufnehmen möchte. Dann muss sie als Nicht-EU-Bürgerin einen eigenen Anspruch auf Aufenthalt begründen.

Sollte der Arbeitgeber seinen ausschließlichen Sitz in Großbritannien haben, dann müsste Sie zu britischen Bedingungen sozialversichert werden. Ist dies der Fall, gelten für sie dieselben Bedingungen wie für Arbeitnehmer aus Drittstaaten.

Das bedeutet, dass der zukünftige Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis (work permit) beim "Home Office" (Innenministerium) beantragen muss. Wenn er diese Arbeitserlaubnis erhält, schickt er diese Ihrer Frau zu. Mit der kann sie dann ein Visum für "work permit holder" beantragen. Dafür ist in Deutschland das Britische Generalkonsulat in Düsseldorf zuständig. Mit der Arbeitserlaubnis und dem Visum kann Ihre Frau dann die Arbeit aufnehmen und zu den jeweiligen Besprechungen nach Großbritannien reisen.

Wenn die britische Firma ebenfalls einen Sitz in Deutschland hat und die Reisen nach Großbritannien nur zur Absprache mit der Mutterfirma dienen, dann benötigt sie für die kurzen Aufenthalte ein "visit visa". Sollte Ihre Frau hier in Deutschland einen Arbeitsvertrag haben und hier auch Steuern zahlen, darf sie für die kurzfristigen Meetings sogar visumfrei einreisen.

 

Weitere Informationen:

 

Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
Wilhelmstraße 70
10117 Berlin
Tel.: 030 204 57-0
Fax: 030 204 57-578
E-mail:
British Consulate-General
Yorckstrasse 19
40476 Düsseldorf
Tel.: 0900 1700611
Fax 0211 9448198
E-Mail:

Informationen zu Arbeitserlaubnis und Visabestimmungen