Auswandern mit dem Auto

Umzug in die Niederlande, Sondersteuer für Autos kann vermieden werden

Ich werde bald von Deutschland in die Niederlande umziehen, aber weiterhin in Deutschland arbeiten. Kann ich mein Auto mitnehmen? Was muss ich beachten?

Wenn Sie in die Niederlande umziehen, können Sie Ihr Auto natürlich mitnehmen. Sobald sie umgezogen sind, müssen Sie Ihr Auto in den Niederlanden zulassen und einer technischen Überprüfung ähnlich der Hauptuntersuchung in Deutschland unterziehen. Das erledigen Sie alles beimRijksdienst voor het Wegverkeer (RDW). Diese technische Untersuchung müssen Sie in den Niederladen jährlich vornehmen lassen.

Sie benötigen noch eine niederländische Haftpflichtversicherung und Ihr Auto wird zugelassen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt aus Deutschland wird in der Regel von den Niederländischen Haftpflichtversicherern anerkannt. Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung richten sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs. Ihr Auto wird vom RDW hierfür gewogen. Daher empfiehlt es sich, nicht mit vollem Tank zur Zulassung zu fahren. Da es beim RDW zu langen Wartezeiten kommen kann, sollten Sie frühzeitig einen Termin vereinbaren.

Nachdem Sie Ihr Auto zugelassen haben, folgt die Anmeldung beim Niederländischen Zoll. Bei der Erstzulassung eines Autos in den Niederlanden wird eine hohe Sondersteuer (BPM, Belasting van Personenauto's en Motorrijwielen) erhoben. Diese könne Sie aber mit einer Ausnahmegenehmigung umgehen, wenn Ihr Auto als persönliches Umzugsgut gilt. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie vor Ihrem Umzug mindestens ein Jahr in einem EU-Mitgliedsland gelebt haben, Ihr Auto mindestens sechs Monate auf Sie zugelassen ist und Sie das Auto nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Genehmigung verkaufen, verleihen oder verpfänden. Aufgrund der Sechsmonatsfrist ist es nicht ratsam, ein Neufahrzeug einzuführen.

Bei vielen RDW-Niederlassungen ist auch eine Zahlstelle des Zoll eingerichtet, so dass sie die Anmeldung zusammen mit der Zulassung durchführen können.

Auch Leasingfahrzeuge müssen bei einem Umzug in die Niederlande dort angemeldet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Leasinggeber, ob eine Anmeldung in den Niederlanden möglich ist. Dies wird nur der Fall sein wenn der Leasinggeber über einen Firmensitz in den Niederlanden verfügt.

Nachdem Ihr Auto in den Niederlanden nun auch formal angekommen ist, ist es noch notwendig, dass Sie einen Blick auf Ihren Führerschein werfen. Ist dieser älter als zehn Jahre, müssen Sie ihn von der für Ihren Wohnort zuständigen niederländischen Gemeindeverwaltung gegen einen niederländischen Führerschein eintauschen. In den Niederlanden hat ein Führerschein nur eine zehnjährige Gültigkeitsdauer. Sollte Ihr Führerschein noch innerhalb der Gültigkeitsdauer liegen, können Sie mit diesem problemlos in den Niederlanden fahren. Wird Ihr Führerschein später "zehn Jahre alt", muss auch dieser umgetauscht werden.

Weitere Informationen:

RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer)
Postfach 777
2700 AT Zoetermeer
Niederlande
E- Mail: info@rdw.nl