Deutscher Beamter mit niederländischer Staatsangehörigkeit?

EU-Bürger nur von hoheitlichen Bereichen ausgeschlossen

Ich habe mit 17 Jahren meine niederländische Staatsangehörigkeit aufgegeben, um in Deutschland den Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn zu absolvieren. Mittlerweile arbeite ich als Beamter auf Lebenszeit im Gesundheitswesen. Kann ich meine niederländische Staatsangehörigkeit wieder annehmen, ohne dass ich dadurch meinen Beamtenstatus verliere?

Im öffentlichen Dienst sind Unionsbürger Deutschen weitgehend gleichgestellt. Da Sie bei Ihrer Arbeit im Krankenhaus nicht hoheitlich tätig sind, spielt es für Ihren Beamtenstatus keine Rolle, ob Sie niederländischer oder deutscher Staatsbürger sind. Sie können ohne weiteres die niederländische Staatsbürgerschaft wieder beantragen, ohne Ihren Job zu gefährden.

Dies war nicht immer so. Lange Zeit war der Staatsdienst in Deutschland den eigenen Bürgern vorbehalten. Erst Ende 1993 wurde der öffentliche Dienst für Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union geöffnet. Der deutsche Gesetzgeber zog damit die Konsequenz aus Binnenmarkt und Unionsbürgerschaft. Ausnahmen hiervon gelten für hoheitliche Tätigkeiten und besonders herausgehobene Stellen: So ist der Dienst als Einsatzleiter bei der Polizei in aller Regel deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Auch Präsident des Bundesnachrichtendienstes kann nach wie vor nur ein Deutscher werden. Vom Dienst im Krankenhaus oder auch in einer Schule dürfen Unionsbürger aber ganz sicher nicht ausgeschlossen werden.

Informationen zum Einbürgerungsrecht:

Ministerie van Justitie
Immigratie en Naturalisatiedienst

Postbus 30125
2500 GC Den Haag
Tel.: +31 70 3703124
Fax: +31 70 3703134
E-Mail: voorlichting@ind.minjus.nl

Botschaft der Niederlande

Friedrichstraße 95
10117 Berlin
Tel.: 030 - 20 95 60
Fax: 030 - 20 95 64 11
E-mail: nlgovbln@bln.nlamb.de

Ob Sie aber wieder Niederländer werden können, entscheiden allein die niederländischen Behörden. Grundsätzlich ist dies kein Problem: Nach niederländischem Einbürgerungsrecht können ehemalige Niederländer ihre alte Staatsangehörigkeit zurückerlangen, ohne die eigentlich vorgesehenen fünf Jahre Aufenthalt in den Niederlanden vorweisen zu müssen. Bedingung ist allerdings: Der Antragsteller muss die Staatsangehörigkeit des Landes aufgeben, in dem er lebt. Wenn Sie also die niederländische Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie auf Ihren deutschen Pass verzichten.

Für Ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland wäre dies ohne Bedeutung: Als Unionsbürger dürfen Sie weder in Bezug auf Arbeitsbedingungen noch auf Sozialleistungen gegenüber Deutschen benachteiligt werden. Auch Ihr Beamtenstatus wird davon nicht berührt: Sie bleiben Beamter auf Lebenszeit.

Weitere Informationen:

Bundesministerium des Innern
Telefon: 030-18 681-0
Telefon: 01888-681-0
Telefax: 01888-681-2926
E-Mail:

Rechtstexte

Bundesbeamtengesetz (BBG)