Jobsuche in Deutschland

Jeder EU-Bürger kann in Deutschland eine Arbeit aufnehmen

Seit einigen Monaten suche ich vergeblich einen Job als Programmierer. Kann ich als Franzose in Deutschland auf Jobsuche gehen, ohne in Frankreich meinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu verlieren?

Als EU-Bürger können Sie in Deutschland genau wie jeder Deutsche eine Arbeit aufnehmen; eine besondere Arbeitserlaubnis brauchen Sie nicht. Immer mehr Unionsbürger profitieren von den neuen Möglichkeiten, die der Binnenmarkt bietet: 1995 lebten in Deutschland bereits 1,8 Millionen Bürger aus anderen Mitgliedsländern, fast eine Million von ihnen ist hier erwerbstätig.

Ihre französische Arbeitslosenunterstützung können Sie auch bei der Jobsuche in Deutschland weiter erhalten. Dazu müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen „Association pour l’emploi dans l’industrie et le commerce“ (ASSEDIC) das Formular „E 303“ ausstellen lassen, das sie dann dem deutschen Arbeitsamt vorlegen. Das deutsche Arbeitsamt zahlt dann während Ihrer Arbeitssuche die Arbeitslosenleistung aus. Für die Jobsuche in Deutschland dürfen Sie sich allerdings höchstens drei Monate Zeit lassen. Vor Ablauf dieser Frist müssen Sie sich unbedingt wieder bei der ASSEDIC zurückmelden, sonst verlieren Sie möglicherweise Ihre Ansprüche!

Um die drei Monate optimal zu nutzen, sollten Sie sich schon von Frankreich aus auf die Stellensuche in Deutschland vorbereiten. Ein unionsweites Netz von sogenannten EURES-Beratern hilft Arbeitnehmern, die in einem anderen EU-Land auf Stellensuche gehen wollen. Bei den französischen EURES-Berater können Sie nicht nur Informationen über freie Stellen in Deutschland erhalten, sondern sich auch über die hiesigen Lebens- und Arbeitsbedingungen informieren. Ein weiterer Service ist die Hilfe bei der Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche. Die Adressen der französischen EURES-Berater nennt Ihnen die Agence Nationale pour l’Emploi (ANPE, 4, rue Galilée, F-93198 Noisy-le-Grand Cedex).

In Deutschland hilft Ihnen das Arbeitsamt „vor Ort“ bei der Arbeitssuche. Hier können Sie sich über offene Stellen in der Region und im gesamten Bundesgebiet erkundigen. Diesen Service gibt’s übrigens auch im Internet: http://www.arbeitsagentur.de. Teilzeitjobs werden außerdem oft über private Agenturen vermittelt, deren Adressen Sie im Branchenbuch finden.

Wenn Sie einen Job gefunden und den Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, werden Sie damit automatisch Mitglied der deutschen Sozialversicherung. Sie zahlen hier die gleichen Beiträge in die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung wie Ihre deutschen Kollegen und haben dann Anspruch auf dieselben Sozialleistungen.

Mittlerweile brauchen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung mehr beantragen. Aber Sie müssen sich - wie jeder Deutsche auch - beim Einwohnermeldeamt anmelden, sobald Sie eine Wohnung haben. Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.

Rechtstexte:

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern