Ohne Arbeitsvertrag als Kellnerin nach Irland?

Gesetzliche Regelungen gelten auch ohne schriftliche Vereinbarung

Bereits nächste Woche beginne ich als Kellnerin in einem Hotel in Galway. Ich habe aber noch keinen Arbeitsvertrag erhalten. Soll ich diese Stelle überhaupt antreten?

Wenn Sie in Irland einer Tätigkeit nachgehen und dafür von Ihrem Arbeitgeber bezahlt werden, besteht automatisch ein Arbeitsvertrag. Das bedeutet, es gelten die gesetzlich geregelten Konditionen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie können also Ihre gesetzlichen Ansprüche auch ohne einen Arbeitsvertrag geltend machen.

Nach dem Gesetz ist es nicht erforderlich, einen kompletten Arbeitsvertrag in schriftlicher Form zu erstellen. Allerdings ist Ihr Arbeitgeber nach dem "Terms of Employment (Information) Act" von 1994 und 2001 verpflichtet, Ihnen die wichtigsten Angaben zum Beschäftigungsverhältnis innerhalb von zwei Monaten nach Arbeitsbeginn schriftlich mitzuteilen. Zu diesen Angaben zählen:

Der Mindestlohn beträgt im ersten Beschäftigungsjahr ab dem 18. Lebensjahr 5,60 Euro, im zweiten 6,30 Euro pro Stunde. Die Mindeslohnrate erhöht sich von Zeit zu Zeit. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten, in der Regel auf vier Monate gerechnet. Und Sie haben einen Urlaubsanspruch von vier Arbeitswochen pro Jahr.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind übrigens sehr kurz. Wenn Sie mehr als 13 Wochen und weniger als zwei Jahre gearbeitet haben, steht Ihnen gesetzlich nur eine einwöchige Kündigungsfrist zu. Sollte es einmal zu ernsthaften Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber kommen, so erhalten Sie kostenlos Rat bei den irischen Gewerkschaften.