Dirigenti: Führungskräfte in Italien

Dirigenti im italienischen Arbeitsrecht

Ich habe eine Stelle als leitender Angestellter - als dirigenti - bei einem großen Unternehmen der Telekommunikationsbranche bekommen. Gibt es Unterschiede zu der deutschen Position als Führungskraft?

Die Position eines leitenden Angestellten hat durchaus ihre Besonderheiten - bis hinein ins Arbeitsrecht. Sie haben als dirigenti eine besondere Stellung, denn Sie üben gleichzeitig Arbeitnehmer- und Arbeitgeberaufgaben aus. Ihre Stellung zeichnet sich gegenüber den übrigen Arbeitnehmern durch eine weitgehende Selbständigkeit und Ermessensfreiheit aus.

Es gibt im italienischen Arbeitsrecht gesonderte Tarifverträge für dirigenti. Aber selbst wenn bei Ihnen kein Tarifvertrag Anwendung findet, so müssen auf jeden Fall die tarifvertraglich festgelegten Löhne beachtet werden. Die italienische Personalpraxis ist völlig auf den Umgang mit Tarifverträgen "eingefahren". Arbeitnehmer werden in aller Regel nicht durch einen Vertrag sondern einen Brief eingestellt. Dieses Einstellungsschreiben hat also eine besondere Bedeutung (lettera di assunzione). im Schreiben werden die wesentlichen Arbeitsbedingungen genannt. Es wird vom Arbeitnehmer gegengezeichnet.

Wenn das Einstellungsschreiben keinen Verweis auf einen Tarifvertrag enthält, muss es noch die folgenden weiteren Informationen enthalten:

Aus Ihrer Sonderstellung als dirigenti resultieren auch besondere Arbeitsbedingungen. Sie haben keine festen Arbeitszeiten, dafür erhalten dirigenti in den meisten Fällen freiwillige Zusatzleistungen vom Arbeitgeber wie etwa Handy oder Firmenwagen. Außerdem kann mit Ihnen eine sechsmonatige Probezeit vereinbart werden und ein auf maximal fünf Jahre befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Sie erhalten im Vergleich zu den übrigen Arbeitnehmern ein höheres Gehalt und haben zudem Anspruch auf umfangreiche Lohnnebenleistungen. Dafür bedarf es bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung nur eines eines einfachen Grundes (motivazione), zum Beispiel die schlechte Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Anders als sonst üblich muss kein wichtiger Grund (giusta causa) oder Rechtfertigungsgrund (giustificato motivo) vorliegen.

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