Rechtsberatung in Gdansk

Rechtsanwälte: ohne Eignungstest oder Berufserfahrung im polnischen Recht - nur eingeschränkte Berufsausübung möglich

Ich bin deutscher Staatsbürger polnischer Abstammung und von Beruf Rechtsanwalt. Ich habe mich in den letzten Jahren dem polnischen Recht gewidmet und würde meine Zweisprachigkeit nutzen, um in Polen als Rechtsanwalt für Unternehmen zu arbeiten. Kann ich in Polen als deutscher Rechtsanwalt beraten? Was muss ich beachten?

Als EU-Bürger genießen Sie in ganz Europa Freizügigkeit. Zwar gibt es im Rahmen des Beitritts von Polen zur EU noch Beschränkungen des Arbeitsmarktes, diese gelten für Sie als selbstständiger Rechtsanwalt jedoch nicht. Daher könne Sie grundsätzlich in Polen tätig werden.

Als Deutscher Rechtsanwalt können Sie die Zulassung bei der polnischen Anwaltskammer als ausländischer Rechtsanwalt beantragen. Sie werden dann in eine Liste der in Polen zugelassenen europäischen Rechtsanwälte aufgenommen.  Wenn sie in diese Liste aufgenommen worden sind, dürfen sie unter der deutschen Berufsbezeichnung in Polen eingeschränkt tätig werde. Sie dürfen nur rechtsberatend und gutachterlich im internationalen Recht und in Recht Ihres Herkunftslandes tätig werden. 

Wenn Sie vollumfänglich im polnischen Recht arbeiten wollen, müssen Sie über Kenntnisse der polnischen Sprachen in Wort und Schrift verfügen und in der Regel einen Eignungstest absolvieren. Zunächst entscheiden sie sich, ob Sie gemäß der polnischen Anwaltsstruktur nur rechtsberatend oder auch als Prozeßvertreter tätig werden wollen. Anschließend ist das Bestehen des Eignungstest bei den polnischen Justizprüfungsbehörden erforderlich. Dieser Eignungstest ist jedoch nicht notwendig, wenn sie nachweisen, dass Sie eine dreijährige Praxis im polnischen Recht als niedergelassener Rechtsanwalt in Polen besitzen. Trotz kürzerer Praxiserfahrung kann von dem Einungstest ebenfalls abgesehen werden, wenn Sie in einem Gespräch mit der Rechtsanwaltskammer eine ausreichende Qualifikation im polnischen Recht nachweisen.

Sobald Sie den Test bestanden haben oder in den Genuss einer Ausnahmeregelung gekommen sind, werden Sie in die Liste der polnischen Rechtanwälte eingetragen und können unter der polnischen Berufsbezeichnung vollumfänglich als Rechtanwalt in Polen arbeiten.

Weitere Informationen:

 

Polnische Rechtsawaltskammer