Bulgarischer Informatiker nach Irland

"Work permit" notwendig

Nach dem Beitritt Bulgariens zur EU würde ich gerne als Informatiker einen Job in Irland suchen. Hat Irland den Arbeitsmarkt für bulgarische Staatsbürger ebenso geöffnet wie im Jahr 2004 für die neuen Mitgliedstaaten?

Für die neuen Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn konnten die alten Mitglieder der Europäischen Union die Arbeitnehmerfreizügigkeit einschränken. Diese Möglichkeit haben fast alle wahrgenommen, nur Großbritannien, Schweden und auch Irland haben von Anfang an ihre Arbeitsmärkte geöffnet.

Obwohl zahlreiche Studien deutlich machen, dass die Öffnung der Arbeitsmärkte die Wirtschaft belebt hat, haben Großbritannien und Irland beschlossen, für Arbeitssuchende aus den neuen Beitrittsländern Rumänien und Bulgarien Übergangsfristen einzuführen. Diese erlauben Ihnen, zunächst für zwei Jahre und nach Überprüfung für weitere drei Jahre, die Arbeitsmöglichkeiten für Bewerber aus diesen Ländern einzuschränken. Bei schwerwiegenden Störungen des Arbeitsmarktes können diese Regelungen um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Das bedeutet für Sie, dass Sie mit wenigen Ausnahmen den Bewerben aus Staaten außerhalb der EU gleichgestellt sind. Sie haben allerdings den Vorteil, dass Sie visumfrei nach Irland einreisen und sich dort problemlos aufhalten können. Diese Zeit könnten Sie also nutzen, vor Ort einen möglichen Arbeitgeber suchen.

Denn einen Arbeitgeber benötigen Sie, da er für Sie die Arbeitsgenehmigung beantragen muss. Sollten Sie einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie in seiner Firma beschäftigen möchte, muss dieser zunächst einmal die offene Stelle an FAS Jobs Ireland (Foras Aiseanna Saothair - Training and Employment Authority) melden. Die Stelle muss über einen Zeitraum von vier Wochen bei der FAS registriert sein.

In diesem Zeitraum veröffentlicht die FAS in allen Datenbanken und Webseiten der Arbeitsverwaltungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) diese Stelle. Erst wenn sich dann herausstellt, dass für die Position weder ein irischer Bewerber, noch ein Bewerber aus dem EWR gefunden werden kann, darf Ihr zukünftiger Arbeitgeber überhaupt die Arbeitsgenehmigung (work permit) beantragen.

Dazu muss er sich an das örtliche FAS-Büro wenden, die wiederum ein "Return Form" vom Department of Enterprise Trade and Employment (DETE) anfordern. Darauf wird der DETE die Einschätzung über das Einstellungsverfahren mitgeteilt. Dann kann Ihr Arbeitgeber mit einem entsprechenden Formular (Application by Employer for a Work Permit to Employ a Non-EEA National) die "workpermit" beantragen. Dazu benötigt er von Ihnen noch eine Kopie des Ausweises, zwei Passfotos, die auf der Rückseite mit einem Namen versehen sein müssen und letztendlich Ihre Unterschrift auf dem Antrag.

 

Weitere Informationen:

Department of Enterprise, Trade and Employment
Work Permits Section
Davitt House
Adelaide Road
Dublin 2
Irland
Tel.: +353 1 631-3308
Fax: +353 1 631-3268
E-Mail: workpermits@entemp.ie

FAS - Training and Employment Authority
P.O. Box 456
27-33 Upper Baggot Street
Dublin 4
Irland
Tel.: +353 1 6070-500
Fax: +353 1 6070-600
info@fas.ie