EU-Erweiterung: Arbeitsmarktöffnung für Rumänen?

Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für neue Beitrittsstaaten

Als rumänischer Chemieingenieur möchte ich die Chance nutzen, nach der Erweiterung 2007 in Spanien eine Stelle zu suchen. Steht mir der Arbeitsmarkt dort genauso offen, wie mittlerweile meinen Kollegen aus Polen oder Ungarn?

Spanien hat zwar mittlerweile die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Mitgliedstaaten aus der Erweiterungsrunde 2004 aufgehoben. Aber für Rumänien und Bulgarien, die zum 1. Januar 2007 der EU beitreten werden, soll der Zugang zum spanischen Arbeitsmarkt eingeschränkt werden.

Nach Angaben der spanischen Regierung leben und arbeiten bereits etwa 400.000 Rumänen in Spanien, die Hälfte von ihnen illegal. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes würde ihrer Meinung nach einer Legalisierung gleichkommen. Zudem befürchtet Spanien, dass es wegen der Sprachverwandtschaft zukünftig ein ausgesuchtes Zielland für rumänische Arbeitnehmer sein könnte. Die Beschränkungen, die zunächst nur für zwei Jahre angedacht sind, müssen aber bis spätestens zum 1. Januar 2012 aufgehoben werden.

Dennoch haben Sie als rumänischer Staatsbürger nach dem Beitritt durchaus auch Vorteile. Sie können visumfrei nach Spanien einreisen und sich einen Arbeitgeber suchen. Sollten Sie einen Arbeitgeber finden, ist das weitere Vorgehen ähnlich wie bei Drittstaatlern. Ihr Arbeitgeber muss mit seinem Arbeitsangebot bei der spanischen Arbeitsverwaltung für Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn die Überprüfung ergibt, dass diese Stelle nicht mit einem spanischen Arbeitnehmer oder einem Bewerber aus den alten Mitgliedstaaten besetzt werden kann, dann erhalten Sie als neuer Unionsbürger allerdings den Vorrang vor einem Drittstaatler.

Wenn Sie eine Tätigkeit in Spanien aufgenommen haben, benötigen Sie als EU-Bürger keine ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung (tarjeta en regimen comunitario). Sie sind aber verpflichtet, sich beim spanischen Einwohnermeldeamt (ayuntiamento) Ihres Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento). Dazu müssen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen und ebenfalls den Nachweis über den Wohnsitz in der Gemeinde.

 

Weitere Informationen:

 

Rumänische Botschaft
Secretariat
Avenida Alfonso XIII, 157
28016 Madrid
Spanien
Tel.: +349 1 413-7412
E-Mail: secretariat@rombmad.tiscalibiz.com

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