Selbstständig als polnische Haushaltshilfe?

Mit Gewerbeschein geht vieles

Wir haben die Möglichkeit, eine zuverlässige Haushaltshilfe aus Polen einzustellen. Sie möchte sich hier selbstständig machen und für verschiedene Arbeitgeber tätig werden. Ist so etwas schon jetzt möglich?

Unionsbürger können sich in einem anderen EU-Land selbstständig machen. Das gilt auch für Ihre polnische Haushaltshilfen. Zwar steht für polnische Arbeitnehmer der deutsche Arbeitsmarkt noch nicht ohne weiteres offen, Einschränkungen für Dienstleistungen als selbstständige Haushaltshilfe gibt es aber nicht.

Ihre polnische Haushaltshilfe benötigt dafür - wie jeder deutsche Selbstständige - einen Gewerbeschein. Den bekommt Sie bei der Gemeinde. Für viele Gewerbezweige sind darüber hinaus spezielle Genehmigungen erforderlich - nicht aber für Haushaltshilfen. Je nach Berufsgruppe müssen Selbstständige über eine Berufsgenossenschaft eine gesetzliche Unfallversicherung abschließen.

In der gesetzlichen Sozialversicherung besteht keine Versicherungspflicht. Es gibt aber die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung kann man ebenfalls auf freiwilliger Basis zahlen.

Für Sie ist allerdings wichtig, dass Ihre Haushaltshilfe oder Pflegekraft bei mehreren Auftraggebern beschäftigt ist, sonst besteht der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit. Sollten Sie der einzige Auftraggeber ihrer Haushaltshilfe sein, so wäre sie wahrscheinlich als Arbeitnehmerin zu betrachten. Dann braucht sie eine Arbeitserlaubnis. Und Sie müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Weitere Informationen:

Verwaltungsberufsgenossenschaft
E-Mail: HV.Callcenter at (@) vbg de
Tel.: 040 5146-2940
Fax: 040 5146-2771 oder -2772

Bundesverband der Unfallkassen
Fockensteinstraße 1
81539 München
Tel.: 089 62272-0
Fax: 089 62272-111
E-Mail: