Zahntechniker im slowakischen Dentallabor

Ich möchte gerne in einem Dentallabor in Bratislava arbeiten. Ich habe gehört, dass ich dafür eine Arbeitserlaubnis brauche.

Sie benötigen für die Slowakei keine Arbeitserlaubnis. Mit dem Beitritt im Jahre 2004 hatten alle neuen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit einzuführen, und zwar für Staatsangehörige der Unionsländer, die ihrerseits den Zugang zum Arbeitsmarkt für die Neuen erschwerten. Die Slowakei hat jedoch ihren Arbeitsmarkt allen Unionsbürgern geöffnet. Dies gilt auch für die neuen EU-Staaten einschließlich Rumänien und Bulgarien.

Auch wenn Sie keine Arbeitserlaubnis mehr benötigen und direkt mit dem zukünftigen Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag aushandeln können, bleiben Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber einige Behördengänge nicht erspart.

Aus statistischen Gründen der Erfassung von ausländischen Arbeitnehmern (gemäß Verordnung 311/76/EWG) verlangt die Slowakei eine "informačná karta". Den Antrag für diese Informationskarte erhält man bei der örtlichen Arbeitsverwaltung. Er muss bis spätestens sieben Tage nach der Arbeitsaufnahme in zweifacher Ausfertigung bei der Arbeitsverwaltung eingereicht werden. Diese "informačná karta" wird oftmals noch mit der Arbeiterlaubnis verwechselt.

Sie können sich in der Slowakei 90 Tage lang visumfrei aufhalten. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt beabsichtigen, also eine Arbeitsstelle und letztendlich auch eine Wohnung gefunden haben, dann müssen Sie sich innerhalb von 10 Tagen bei der Ausländer- und Fremdenpolizei registrieren lassen. Dazu benötigen Sie einen entsprechenden Antrag, einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und den Nachweis über Ihre Wohnung. Die Beantragung einer Aufenthaltskarte ist alllerdings freiwillig.

Weitere Informationen:

Botschaft der Slowakischen Republik
Pariser Straße 44
10707 Berlin
Tel.: 030 8892-620
Fax: 030 8892-6222
E-Mail:

Botschaft der Bundesrepublik in der Slowakei
Hviezdoslavovo Nam. 10
81303 Bratislava
Slowakische Republik.
Tel.: 00421 2 59204400
Fax: 00421 2 544196 4
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Rechtstexte:

Verordnung 311/76/EWG