Finanzhilfe für Praktikum in Frankreich

Unterstützung für ein Praktikum vom DFJW

Im Mai werde ich in Frankreich ein unbezahltes Praktikum absolvieren. Gibt es eine Stelle, die mir finanzielle Unterstützung gewährt?

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) vergibt Stipendien für berufsorientierte und studiengebundene Praktika. Voraussetzungen sind: Sie dürfen nicht älter als 30 Jahre sein und müssen über ausreichende Französisch-Kenntnisse verfügen (gegebenenfalls können Stipendien für einen Sprachkurs ebenfalls beim DFJW beantragt werden). Und Sie müssen Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Für berufsorientierte Praktika gilt, dass das Praktikum mindestens vier Wochen dauert und während oder innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Ausbildung stattfindet. Studienbegleitende Praktika müssen an einer Partnerhochschule oder in einem französischen Betrieb abgeleistet werden. Sie dürfen nicht länger als drei Monate dauern.

Berufsbegleitende Praktika
Sie erhalten ein Stipendium, das sich nach der Dauer des Praktikums richtet und einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrkosten. Die Stipendiensätze betragen bei vier bis fünf Wochen 300 Euro, von sechs bis sieben Wochen 450 Euro und ab acht Wochen (Höchstsatz) 600 Euro. Der Zuschuss zu den Fahrkosten ist von der Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Ort des Praktikums abhängig.

Bei Praktika während der beruflichen Erstausbildung ist Ihre Berufsschule für die Antragstellung zuständig. Das Antragsformular muss vom Schulleiter oder einem verantwortlichen Lehrer unterschrieben und über die zuständige Schulbehörde eingereicht werden. Bei Praktika im Anschluß an eine berufliche Erstausbildung stellen Sie selbst den Antrag und richten ihn direkt an das DFJW.

Studienbegleitende Praktika
Die Höhe des Stipendiums ist auf 300 Euro für einen Monat festgesetzt und wird auf 600 Euro maximal für Praktika von zwei bis drei Monaten begrenzt. Außerdem wird Ihnen pauschal die An-und Rückreise zum und vom Studienort erstattet.

Für die Antragstellung ist Ihre Hochschule zuständig. Die Anträge sind spätestens drei Monate vor Praktikumsantritt an das DFJW in Paris zu richten und müssen vom Programmverantwortlichen unterschrieben werden.

Dem vollständig ausgefüllten DFJW-Antragsformular müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

Sie verpflichten sich, dem DFJW spätestens einen Monat (bei studienbegleitenden Praktika 2 Monate) nach Beendigung des Praktikums einen aussagekräftigen Bericht vorzulegen, den das DFJW veröffentlichen kann. Sollten Sie keinen Bericht eingereichen, kann das DFJW auf voller oder teilweiser Rückerstattung des gewährten Zuschusses bestehen.

Weitere Informationen:

Deutsch-Französisches Jugendwerk
51, rue de l'Amiral-Mouchez
75013 Paris
Tel.: +33 1 407818-18
Fax: +33 1 407818-88
Molkenmarkt 1
10179 Berlin
Tel.: 030 288757-0
Fax: 030 288757-88
E-Mail: hoffman@ofaj.org