Arbeitslos in Dänemark

Nur freiwillige Versicherung möglich

Ich bin gerade von einer deutschen zu einer kleinen dänischen Molkerei in der Nähe von Kopenhagen als Angestellte gewechselt. Leider ist mein Arbeitsplatz nicht so sicher, wie ich dachte. Was geschieht, wenn ich arbeitslos werde?

In Dänemark gibt es keine Versicherungspflicht gegen Arbeitslosigkeit. Da Ihr Arbeitgeber daher keine Beiträge zur Arbeitlosenversicherung abführt, sollten Sie sich umgehend bei einer Arbeitslosenkasse (arbejdsløshedskasse/ A-Kasse) freiwillig versichern.

Die Arbeitslosenversicherung in Dänemark beruht auf einer freiwilligen Regelung, die zur Zeit von 37 A-Kassen verwaltet wird. Sie sind zwar eng mit den Gewerkschaften verbunden, aber Sie selbst müssen kein Gewerkschaftsmitglied sein, um in die Versicherung aufgenommen zu werden. Es gibt eine Kasse für jeden Berufszweig, aber auch berufsübergreifende A-Kassen. Eine Liste finden Sie auf den Seiten des Arbejdsdirektoratet, der deutschen Arbeitsagentur vergleichbar. In die von Ihnen ausgewählte Kasse zahlen dann Sie und Ihr Arbeitgeber jeweils einen Pauschalbeitrag.

Sollten Sie tatsächlich arbeitslos werden, müssen Sie sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim örtlichen Arbeitsamt (arbejdsformidling) melden. Dort erhalten Sie eine Arbeitslosigkeitserklärung, die Sie ausgefüllt bei Ihrer Arbeitslosenkasse einreichen.

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie aber nur, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre 52 Wochen gearbeitet haben und Jahr Mitgliedschaft in einer Arbeitslosenkasse nachweisen können. Allerdings können die Versicherungszeiten aus Deutschland hierbei berücksichtigt werden. Dafür sollten Sie sich eine Arbeitsbescheinigung Ihres ehemaligen Arbeitgebers besorgen und sich mit dieser Bescheinigung bei der örtlichen Arbeitsagentur das "Formular E 301" ausstellen lassen.

Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch für höchstens fünf Jahre Arbeitslosengeld in der Höhe von maximal 90 Prozent des durchschnittlichen Einkommens der letzten drei Monate. Das hört sich zunächst sehr gut an. Es gibt jedoch einen Höchstsatz von täglich 667 dänischen Kronen (89,40 Euro) und wöchentlich 3.270 dänischen Kronen (438,30 Euro). Und Sie müssen Ihr Arbeitslosengeld versteuern!

Weitere Informationen:

Arbejdsdirektoratet
Stormgade 10
Postboks 1103
1009 København K
Dänemark
Tel.: 38 10 60 11
Fax: 38 19 38 90
E-Mail: adir@adir.dk
Dort finden Sie auch einen Überblick über die dänischen Arbeitslosenversicherungen.