Wer zahlt Arbeitslosengeld für Grenzgänger

Zahlungen gibt es vom Wohnsitzland

Ich bin beim Bistum Aachen als Angestellte beschäftigt und wohne in Belgien. Nun droht mir auf Grund der Kürzungen eine betriebsbedingte Kündigung. Was muss ich tun, wenn ich arbeitslos werde?

Sie zahlen als Arbeitnehmerin, die in Deutschland tätig ist, auch in Deutschland die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Gleichwohl haben Sie als Grenzgängerin im Falle einer unfreiwilligen Arbeitlosigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Wohnsitzstaat. Das heißt, Sie müssen Ihren Anspruch in Belgien geltend machen und der Bezug von Leistungen richtet sich ebenfalls nach den belgischen Bestimmungen.

Zu den Voraussetzungen in Belgien zählt, dass Sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dazu müssen Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim Vermittlungsdienst des zuständigen Arbeitsamtes in Belgien melden. Für den frankophonen Teil ist das FOREM, für den flämischsprachigen der Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling en Beroepsopleiding zuständig, in Brüssel ORBEM und für die deutschsprachige Region das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie sollten damit rechnen, dass die Verfügbarkeit regelmäßig überprüft wird.

Zu den Voraussetzungen zählt ebenfalls, dass Sie innerhalb eines Zeitraumes eine bestimmte Zeit lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind. Diese Fristen sind altersabhängig. Die derzeitigen Regelungen in Belgien sehen zur Zeit so aus:

Die in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten werden den belgischen gleichgestellt, so als hätten Sie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung immer schon in Belgien gezahlt. Zum Nachweis der deutschen Versicherungszeiten benötigen Sie von der örtlich Arbeitsagentur für Arbeit das Formular E 301. Dieses müssen Sie, um Ihren Anspruch in Belgien geltend zu machen, mit einem entsprechenden Antrag bei der Zahlstelle des föderalen Arbeitsamtes (ONEM) vorlegen.

Übrigens: In Belgien können Sie Ihren Arbeitslosengeldantrag auch bei der Gewerkschaft (CSC - Arbeitslosendienst) einreichen, die diesen prüfen und auch bewilligen kann.

 

Weitere Informationen:

 

Office national de l'emploi (ONEM)

CSC Grenzgängerdienst/ Arbeitslosendienst
Kirchplatz 6
4720 Kelmis
Belgien
Tel.: +32 87 653949

Genzgängerberatungsstelle
REGIO Aachen
Theaterstr. 90
52062 Aachen e.V.
Tel.: 0241 56861-0
Fax: 0241 56861-61