Umzug nach Dänemark

Hohe Zulassungssteuer für das Auto

Anfang Januar werde ich eine Stelle als Drucker in Dänemark antreten und dann auch dorthin umziehen. Ich möchte gerne mein Auto mitnehmen, habe aber gehört, dass man sehr hohe Steuern bezahlen muss. Ist das richtig?

Eigentlich sind nach den europäischen Regeln alle Gebrauchsgegenstände, die bei einem Umzug mitgenommen werden, von Steuern ausgenommen. Vorausgesetzt, dass Sie diese Gegenstände nicht gerade erst erworben haben. Das gilt grundsätzlich auch für Ihren Wagen. Wenn er älter als 6 Monate ist und mehr als 6000 Kilometer gefahren wurde, muss die dänische Mehrwertsteuer von 25 Prozent nicht entrichtet werden. Aber Sie müssen Ihren Wagen in Dänemark registrieren lassen und dafür fällt - wie für jeden Dänen auch - eine ausgesprochen hohe Registrierungssteuer an.

Sie können sich bereits vor Ihrem Umzug eine kostenlose Auskunft darüber einholen, wieviel Steuern für Ihren PKW zu zahlen sind. Dazu müssen Sie einen Antrag an die örtliche dänische Zoll- und Steuerbehörde (Told- og skatterregion) richten. Sie reichen das ausgefüllte "Formular 21.009" zusammen mit einer Kopie des deutschen Fahrzeugscheins ein. Anhand Ihrer Angaben wird dann der Wert Ihres Wagens geschätzt, nach dem sich die anfallende Registrierungssteuer bemisst. Liegt der Wert unter einer gewissen Grenze (März 2005: 62.700 dänische Kronen = 8.400 Euro ) dann beträgt die Steuer 105 Prozent des geschätzten Wertes, liegt er darüber, sind gar 180 Prozent Steuer zu entrichten. Das kommt fast einem zweiten Kauf des Wagens gleich. Allerdings werden die wesentlich niedrigeren, dänischen Preise zugrundegelegt.

Sind Sie mit Ihrem Auto umgezogen, so müssen Sie es spätestens 14 Tage später registrieren lassen. Zuvor sollten Sie die ebenfalls erforderliche technische Überprüfung vornehmen lassen. Die erfolgt bei "Statens Bilinspektion", dem dänischen TÜV, und nach erfolgreicher Überprüfung sowie der Zahlung von 600 dänischen Kronen (80 Euro) erhalten Sie das gewünschte Attest.

Zur Registrierung wenden Sie sich an die örtliche Zoll- und Steuerbehörde. Hierzu bringen Sie mit: Ihren PKW, den deutschen Kraftfahrzeugschein, das ausgefüllte Formular 21.009 und ausreichend Bargeld oder einen Bankcheck. Denn Sie müssen eine Zahlung in Höhe der geschätzten Registrierungsabgabe hinterlegen. Wenn Sie Ihren Wagen dann einem "Taksator" vorgeführt haben und die Höhe der Abgabe aufgrund der endgültigen Wertschätzung festgelegt worden ist, wird der hinterlegte Betrag damit verrechnet.

Der nächste Schritt führt dann zu einer dänischen Versicherungsgesellschaft. Dort erhalten Sie einen "Forsikringsbevis til brug for indregistrering". Mit diesem Versicherungsschein, Ihrem Auto, den deutschen Kennzeichen, dem deutschen Kraftfahrzeugschein, dem Attest von Statens Bilinspektion und dem Attest von Told & Skat gehen Sie dann zum "Motorkontor" der örtlichen Polizei. Dort rehalten Sie die dänischen Kennzeichen - gegen eine weitere Gebühr von 1.070 dänischen Kronen (140 Euro).

Nach einigen Behördengängen und erheblichem finanziellen Aufwand dürfen Sie nun endlich rechtmäßig Ihren Wagen in Dänemark benutzen. Es gibt im Übrigen schon länger einen Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie, nach der auch die Zulassungsteuern abgeschafft werden sollen. Bis jetzt ist aber leider nur bei dem Vorschlag geblieben.

Weitere Informationen:

Formular 21.009

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Stockholmsgade 57
Kopenhagen Ö
Tel.: Botschaft 3545-9900
Pässe/Visa 3545-9911
Fax: Botschaft 3526-7105
Pässe/Visa 3555-7052
E-mail: tyskeamba@email.dk

Merkblatt zu Arbeiten und Wohnen der Deutschen Botschaft

Rechtstexte:

Richtlinie 83/183/EWG über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat

Richtlinie 83/182/EWG über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel