Wohnsitz in Deutschland und in Belgien

Eine Frage des Lebensmittelpunkts

Meine Frau und ich wohnen Prüm und zeitweise im Häuschen meiner Eltern in Malmedy. Ich selbst arbeite als Lebensmittelchemiker in einer Brauerei in Belgien, habe aber in Deutschland einige Sparkonten. Wo muss ich nun meine Steuern bezahlen?

Da Sie sowohl in Belgien als auch in Deutschland einen Wohnsitz haben, sollte geprüft werden, in welchem Staat sie ansässig sind. Das zwar für die Einkünfte aus der Arbeit nicht von Bedeutung, aber für die aus einem Kapitalvermögen.

Denn durch einen Wohnsitz in beiden Staaten wollen beide Staaten auch Ihr gesamtes "Welteinkommen" besteuern. Damit nun keine doppelte Besteuerung Ihrer Einkünfte vorgenommen wird, muss zunächst einmal geklärt werden, wo Sie ansässig sind. Hierbei kommt es darauf an, zu welchem Staat Sie die engeren wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen haben, wo also der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen liegt. Das kann zum Beispiel daran entschieden werden, wo Ihre Familie wohnt, ob sie in einem Land Mitglied in einem Verein sind oder eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Lässt sich das anhand dieser Kriterien nicht entscheiden, ist Ihre Staatsangehörigkeit ausschlaggebend. Sollten Sie allerdings die deutsche und die belgische Staatsangehörigkeit besitzen, dann bleibt nichts anderes übrig, als dass beide Staaten einvernehmlich entscheiden, in welchem Staat Sie ansässig sind.

Das spielt für Ihre Einkünfte aus Ihrer Arbeit zwar keine Rolle. Der belgische Arbeitgeber behält neben den Sozialabgaben auch den Berufssteuervorabzug ein. Dieser ist vergleichbar mit der deutschen Lohnsteuer. Nach dem Zusatzabkommen zum deutsch-belgischen Doppelbesteuerunsabkommen (DBA) sind Sie mit Ihrem Lohn in Belgien steuerpflichtig. In Deutschland werden Sie von der Einkommenssteuer freigestellt.

Anders sieht es mit Einkünften aus Kapitalvermögen aus. Hier sieht das Doppelbesteuerungsabkommen vor, dass der Staat das Besteurungsrecht hat, in dem Sie ansässig sind. Er darf also Zinsen und Dividenden besteuern. Der andere Staat kann lediglich eine Quellensteuer auf Einkünfte, die aus seinen Quellen stammen, erheben. Diese wird dann wiederum bis zu einem bestimmten Prozentsatz bei Ihrer Steuerveranlagung angerechnet. Wurde im Quellenstaat aber zu viel Steuer einbehalten muss diese auch dort wieder erstattet werden.

Ihr erster Schritt sollte also sein, dass Sie den Finanzbehörden deutlich machen, wo der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen liegt. Ihre beiden Wohnungen werden im Übrigen in dem Land besteuert, in dem diese Wohnungen liegen.

Weitere Informationen:

Wohnen in Deutschland - Arbeiten in Belgien (pdf)

Liste der europäischen Steuerberater

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Rechtstexte:

Deutsch-belgisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Zusatzabkommen zum DBA