Grenzüberschreitender Transport von Ponys

Die neuen europäischen Tierschutzregeln müssen beachtet werden

Wir fahren demnächst von der Schweiz aus mit acht Ponys zu einer Shetlandponyshow nach Mecklenburg-Vorpommern. Müssen wir auch als Besitzer einen Kurs als Begleitperson ablegen? Wir fahren auch häufig nach Frankreich zum Weidegang. Welche Bestimmungen gelten hier für den Transport?

In der Verordnung 1/2005/EG sind die Regelungen für den Tiertransport in der EU neu gefasst worden. Sie gelten auch für Schweizer Bürger. Spätestens beim Grenzübertritt werden Ihre Tiertransporte geprüft und dann müssen Sie alle Anforderungen erfüllen. Dazu zählt auch der Befähigungsnachweis.

Die neue Verordnung regelt sehr detailliert den Tiertransport. So müssen seit 2007 neue Transportfahrzeuge und ab 2009 alle Transportfahrzeuge mit einem Satellitennavigationssystem ausgerüstet sein. Es gibt obligatorische Zulassungsnachweise und Registrierung dieser Fahrzeuge. Dazu wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Veterinärwesen in Bern. Um zugelassen zu werden, ist folgende Ausrüstung erforderlich:

Für Pferde gilt zusätzlich, dass Einzelverschläge bei Langzeittransporten (länger als acht Stunden) eingerichtet werden müssen. Außerdem dürfen keine Langstreckentransporte mit nicht zugerittenen Pferden durchgeführt werden. Die Transportdauer für Pferde beträgt maximal 24 Stunden, wobei sie alle acht Stunden getränkt werden müssen.

Auch ist nun ein Befähigungsnachweis des Fahrers erforderlich, der nach einer vor unabhängigen Prüfern abgelegten Prüfung erteilt wird. Die Schulungseinrichtungen dazu müssen von staatlichen Behörden zugelassen sein. Um zu erfahren, wo Sie entsprechende Kurse belegen können, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Bundesamt für Verterinärwesen in Bern.

Für die Umsetzung dieser Vorschriften sind auch Sie als Halter verantwortlich. Sie müssen ein Fahrtenbuch führen mit den Unterschriften aller Beteiligten und einem detaillierten Transportbericht am Ende des Transports. Zudem muss eine Person für den gesamten Transport verantwortlich zeichnen.

Diese Vorschriften sind noch sehr neu, so dass es zur Zeit keine klaren einheitlichen Regelungen gibt. Die Grenzkontrollstelle in Weil am Rhein empfiehlt daher, sich mit ihr direkt in Verbindung zu setzen. Dort können Sie unmittelbar in Erfahrung bringen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Und bedenken Sie, dass Sie auch für jedes Ihrer Tiere einen so genannten Equidenpass benötigen.

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Verordnung 1/2005/EG
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