Reisefreiheit für Inder mit Aufenthaltsgenehmigung

Für Großbritannien weiterhin gesondertes Visum notwendig

Darf ich als Inder mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland ohne Visum über Belgien und Frankreich nach Großbritannien fahren? Werden mich die belgischen oder französischen Grenzbeamten nach meinem Großbritannienaufenthalt wieder einreisen lassen?

Nach Belgien und Frankreich dürfen Sie mit Reisepass und Ihrer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für bis zu drei Monate ohne ein Visum reisen. Großbritannien ist hingegen nicht Teil des europäischen Schengen-Raumes, des Gebietes, in dem das grenzüberschreitende Reisen deutlich vereinfacht wurde. Für die Einreise nach Großbritannien müssen Sie weiterhin ein Visum beantragen.



Mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland und Ihrem Reisepass können Sie ohne weiteres nach Frankreich oder Belgien einreisen. Das Schengener Abkommen, in dem sowohl Frankreich als auch Belgien Mitglied sind, verbietet prinzipiell auch die Grenzkontrollen von Drittstaatlern wie Ihnen, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung aus einem der Schengen-Anwenderstaaten besitzen. Sie brauchen für Reisen von bis zu drei Monaten im Halbjahr im Schengen-Raum kein Visum. Großbritannien ist allerdings nicht Mitglied im Schengen-Abkommen. Das bedeutet, dass Sie als nicht-EU-Bürger für Großbritannien ein Visum beantragen müssen. Dieses können Sie nur noch online unter http://www.visa4uk.fco.gov.uk/Welcome.htm machen.

Im Gegensatz zu einem Bürger der Europäischen Union dürften Sie sich allerdings nicht in Belgien oder Frankreich niederlassen. Ihre Reisefreiheit innerhalb der Schengen-Staaten gilt nur für Aufenthalte von drei Monaten. Über langfristige Aufenthaltsgenehmigungen entscheidet weiter jeder Mitgliedstaat selbst. Ihre deutsche Aufenthaltsgenehmigung berechtigt Sie aber selbstverständlich zur Rückreise nach Deutschland.

Neben Großbritannien ist von den alten EU-Mitgliedstaaten nur Irland nicht Teil des Schengen-Gebietes. Dafür können Sie nach Norwegen und Island ohne Visum reisen, die beiden Länder sind Mitglied des Schengen-Abkommens ohne Teil der Europäischen Union zu sein.

Übrigens wurde Ihre Reisefreiheit in der Europäischen Union am 21. Dezember 2007 auf die neuen Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Ungarn ausgeweitet. Zypern, Rumänien und Bulgarien sind noch keine Mitglieder des Schengen-Abkommens. Die Schweiz und Liechtenstein sind gerade dabei die Schengen-Gesetze in ihr nationales Recht umzusetzen. Bald können Sie also in weitere europäische Länder reisen ohne ein Visum zu benötigen.

Weitere Informationen:

Informationen zum englischen Visa-System

Informationen des Auswärtigen Amtes zu Schengen

Informationen zum Schengenvisum

Rechtstexte:

Schengenbesitzstand im Jahr 2000

Änderungen an diesem Übereinkommen auf europäischer Ebene:

Verordnung (EG) Nr. 1091/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über den freien Personenverkehr mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt

Beschluss 2003/725/JI DES RATES vom 2. Oktober 2003 zur Änderung von Artikel 40 Absätze 1 und 7 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen

Verordnung (EG) Nr. 2133/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verpflichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum systematischen Abstempeln der Reisedokumente von Drittausländern beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur diesbezüglichen Änderung der Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens und des Gemeinsamen Handbuchs.

Beschluss 2005/211/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Einführung neuer Funktionen für das Schengener Informationssystem, auch im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung.

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