Einheitliche Notfallnummer in der EU

112 für Polizei, Feuerwehr oder Notarzt innerhalb der EU

Im Urlaub war ich in Finnland in einen Unfall verwickelt und habe zunächst die Polizei nicht erreicht, weil ich die Notrufnummer nicht kannte. Gibt es hier keine europäische Regelung?

Es gibt die einheitliche Notrufnummer 112. Über diese Nummer erreichen Sie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Notrufzentrale. Dabei ist egal, ob Sie vom Festnetz oder über Mobilfunk anrufen. Die 112 ist kostenlos erreichbar, Sie brauchen zum Beispiel in der Telefonzelle keine Münzen für den Notruf. Eigentlich soll die 112 auch erreichbar sein, wenn der Telefonanschluss wegen unbezahlter Rechnungen blockiert ist. Das funktioniert allerdings nicht in allen Mitgliedstaaten.

Tatsächlich hatten sich in Europa eine unübersichtliche Vielzahl von Rufnummern für die verschiedenen Notfalldienste entwickelt. 1991 konnte sich der EU-Ministerrat auf die 112 als einheitliche Nummer einigen, die in allen Mitgliedstaaten gelten sollte. Diese Entscheidung bedeutet, dass sowohl in allen Festnetzen als auch in allen Mobilfunknetzen der EU die 112 für diese Nutzung vorgesehen werden musste. Neben der 112 gelten die bisher üblichen Notrufnummern in den einzelnen Mitgliedstaaten weiter.

Weitere Informationen:

Informationen der Europäischen Union zur einheitlichen Notrufnummer

Implementationsstand der einheitlichen Notrufnummer 112 und Aufzählung der weiteren nationalen Nummern

The European Emergency Number Association (EENA)
Chaussée de Saint-Job 622
1180 Bruxelles
Belgien
Tel.: 32 25439789
E-Mail: info@eena.org

Rechtstexte:

91/396/EWG: Entscheidung des Rates vom 29. Juli 1991 zur Einführung einer einheitlichen europäischen Notrufnummer

Richtlinie 98/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 1998 über die Anwendung des offenen Netzzugangs (ONP) beim Sprachtelefondienst und den Universaldienst im Telekommunikationsbereich in einem wettbewerbsorientierten Umfeld

Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie)

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