Ein Anwalt möchte Avocat werden

Gute Zugangsvoraussetzungen für europäische Rechtsanwälte in Frankreich

Ich komme aus Saarbrücken und bin Rechtsanwalt. Ich interessiere mich für eine anwaltliche Tätigkeit in unserer französischen Nachbarstadt Metz. Während meines Studiums habe ich durch Projekte und Auslandssemester Erfahrungen im französischen Recht gesammelt.

Als Unionsbürger können Sie grundsätzlich überall in der Europäischen Union arbeiten, so auch in Frankreich. So wie in Deutschland ist auch in Frankreich der Beruf des Rechtsanwalts (Avocat) besonderen Regelungen unterworfen.

Als deutscher Rechtsanwalt können sie sich in Frankreich niederlassen und nahezu vollumfänglich unter Ihrer deutschen Berufsbezeichnung tätig werden. Dabei ist es unerheblich ob Sie als angestellter Anwalt oder als Selbständiger arbeiten, oder gar selbst eine Rechtsanwaltsgesellschaft gründen. Zuvor ist jedoch Aufnahme in ein Verzeichnis der französischen Rechtsanwaltskammer erforderlich. Eine Eignungsprüfung wird nicht durchgeführt. Nur bei prozessualen Handlungen benötigen Sie die Unterstützung eines französischen Anwalts, den sogenannten Einvernehmenanwalt.

Nach einer dreijährigen regelmäßigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in Frankreich können Sie auch das Führen der französischen Berufsbezeichnung Avocat beatragen. Sie sind dann vollständig in den Berufstand Avocat aufgenommen.

Wenn sie nicht drei Jahre warten wollen und gleich mit der französischen Berufsbezeichnung tätig werden wollen, beatragen Sie beim Conseil National des Barreaux eine Befreiung von den französischen Anwaltsprüfungen CAPA und CFS und nehmen an einer Eignungsprüfung für europäische Rechtsanwälte teil. Schließen Sie diese erfolgreich ab, werden Sie von der Rechtanwaltskammer aufgenommen und können als Rechtsanwalt (avocat) in Frankreich arbeiten.

Weitere Informationen:

Französische Rechtsanwaltskammer