Einbürgerung trotz Wehrpflicht?

Zwischen Pflicht gegenüber dem Herkunftsland und dem neuen Heimatland

Ich bin türkischer Staatsbürger, 22 Jahre alt und studiere zur Zeit an der FH Elektrotechnik. Ich will mich demnächst in Deutschland einbürgern lassen und hier einen Job suchen. Muss ich dann noch meinen Wehrdienst in Deutschland oder in der Türkei leisten?

Um in Deutschland eingebürgert werden zu können, müssen Ihren Verpflichtungen gegenüber dem türkischen Staat nachkommen, damit dieser Sie aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlässt. Denn das ist eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland.

Der deutsche Staat hat klare Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung formuliert:

Zur Zeit studieren Sie an einer deutschen Hochschule. Sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer Ihres Studiums besitzen, so reicht dies nicht aus. Nur eine Aufenthaltserlaubnis, die zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland berechtigt, genügt den gestellten Anforderungen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden. Der türkische Staat wird Sie aber erst aus der Staatsangehörigkeit entlassen, wenn Sie den Verpflichtungen ihm gegenüber nachgekommen sind, also ein Stipendium zurückgezahlt oder eben die Wehrpflicht geleistet haben.

In der Türkei besteht für jeden Mann ab dem 20. Lebensjahr die allgemeine Wehrpflicht. Ein Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer besteht nicht. Es gibt aber für Sie, da Sie als türkischer Staatsangehöriger im Ausland leben, die Möglichkeit, den Wehrdienst durch Zahlung von zur Zeit rund 5000 € auf einen Monat zu verkürzen.