Stahlkocher: Arbeitsunfall in Frankreich

Ansprüche und Ansprechpartner bei Arbeitsunfällen in Frankeich

Ich bin Stahlkocher in Metz. Mein Kollege hat sich gestern während der Arbeit schwere Verbrennungen zugezogen und kann wahrscheinlich nicht mehr arbeiten. Als Familienvater frage ich mich, ob ich eigentlich bei Berufsunfällen versichert bin?Was muss ich bei einem Arbeitsunfall tun? Wer ist zuständig? Werde ich weiter bezahlt? Was passiert wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Als Arbeitnehmer in Frankreich sind Sie immer auch gesetzlich unfallversichert. Sobald sie in Frankreich eine unselbständige Beschäftigung aufnehmen meldet Sie ihr Arbeitgeber bei der URSSAF (Inkassostelle der Sozialversicherungsbeiträge) an. Die Anmeldung erfolgt in Form einer Anstellungserklärung.

Nach einem Unfall müssen Sie innerhalb von 24 Stunden den Unfall Ihrem Arbeitgeber anzeigen. Von ihm erhalten sie eine Unfallbescheinigung. Gegen Vorlage der Unfallbescheinigung erhalten Sie dann kostenlose ärztliche Behandlung, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel. Ihr Arbeitgeber wird den Arbeitsunfall innerhalb von 48 Stunden der Caisse Primaire d`Assurance Maladie CPAM (zuständige Ortskrankenkasse) anzeigen. Diese übermittelt den Fall dann an die Caisses régionales d`assurance maladie CRAM (regionale Krankenversicherungsanstalt), die Ihre Ansprüche ermittelt.

Wenn Sie durch Ihren Unfall arbeitsunfähig sind haben Sie Anspruch auf ein „Verletztengeld“ während Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Sollten sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können Sie Anspruch auf eine Verletztenrente haben. Im schlimmsten Fall haben Ihre Hinterbliebenen Anspruch auf eine entsprechende Rente.

Weitere Informationen:

URSSAF Union de recouvrement des cotisations de sécuritsociale et d´ allocations familiales (Verband zur Einziehung der Sozialversicherung)
Caisse nationale des URSSAF ( ACOSS)
65, boulevard Richard Lenoir
75536 PARIS Cedex 11 (Frankreich)
Tel. : +33 149233000

HVBG Verbindungsstelle der gesetzlichen Unfallversicherung für Frankreich, Portugal, Schweiz und Spanien
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
Dynamostr. 7-11, D- 68165 Mannnheim
Fon +49/621/4456-1487
Fax +49/621/4456-1495
E-Mail: