"Blaue Karte" nicht anerkannt

Ausweis erforderlich

Als ich mit von meinem Arbeitsort Brüssel nach München zu meinen Eltern fliegen wollte, wurde meine "blaue Karte" am Flughafen nicht anerkannt. Ich bin Deutsche, lebe aber wegen meines Jobs als Consulterin in Belgien. Brauche ich immer noch einen Reisepass?

Ja, Sie benötigen immer noch einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass. Die "blaue Karte", die Ihnen die belgischen Behörden ausgestellt haben, ist kein Identitätsdokument.



Für die Einreise in ein Land ist immer Ihre Staatsangehörigkeit entscheidend, nicht das Land, aus dem Sie einreisen oder in dem Sie wohnen. Das gilt auch, wenn Sie von Belgien aus in die USA reisen. Dort gelten für Sie die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Für eine Einreise nach Deutschland gilt für deutsche Staatsbürger eben das deutsche Passgesetz. Das besagt, dass bei der Ein- und Ausreise stets ein gültiges Identitätsdokument mit sich zu führen ist.

In Belgien wird die "blaue Karte" allgemein als ein Identitätsdokument anerkannt. Wenn Sie eine feste Wohnung und ein regelmäßiges Einkommen haben, bekommen Sie diese blaue Karte als permanente "Aufenthaltsgenehmigung für Angehörige eines Mitgliedstaats der EWG" für Belgien. Ihre Daten wurden dann in das Einwohnerverzeichnis Ihrer Gemeinde aufgenommen. Eigentlich gibt es auch selten Schwierigkeiten von Seiten der deutschen Behörden bei der Anerkennung dieser "blaue Karte". Fluggesellschaften haben dagegen die Sorge, dass der Fluggast nicht in das Bestimmungsland einreisen darf und sie ihn wieder auf ihre eigenen Kosten zurücknehmen müssen.

Damit Sie nicht noch einmal in Schwierigkeiten geraten, sollten Sie sich bei Ihrer Botschaft unbedingt einen neuen Pass ausstellen lassen. Da mittlerweile die neue, biometriefähigen Pässe verlangt werden, müssen Sie einige Besonderheiten, zum Beispiel beim Passfoto beachten. Und die Gebühren sind erheblich höher als früher.

Übrigens ist seit Mitte 2006 gemäß einer europäischen Richtlinie auch diese Aufenthaltserlaubnis in Form einer "blauen Karte" nicht mehr erforderlich. Die Meldung, wenn Sie sich in Belgien niederlassen oder umziehen darf aber weiterhin gefordert werden. Sie erhalten dann nur noch eine Anmeldebescheinigung.

Weitere Informationen:

Merkblatt zur Einführung biometriefähiger Reisepässe

Antragsformular

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Straße Avenue de Tervuren 190
1150 Brüssel
Belgien
Tel.: 0032 2 7741911
Fax: 0032 2 7723692
E-Mail:

Rechtstexte:

Berichtigung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten