In Österreich zu schnell gefahren

Vollstreckungshilfevereinbarung: Bußgeld auch in Deutschland fällig

Auf der Rückfahrt von einer Geschäftsreise als Handelsverteter bin ich nahe Innsbruck von der Polizei angehalten worden. Ich war 20 km/h zu schnell und hatte zu allem Unglück auch noch mein Handy am Ohr. Die österreichischen Polizisten haben meine Personalien aufgenommen, dann durfte ich weiterfahren. Was kommt auf mich zu?

Sie werden von den deutschen Behörden einen Bußgeldbescheid bekommen, da zwischen Deutschland und Österreich so genannte "Vollstreckungshilfevereinbarungen" bestehen. Für das Handy am Ohr werden Sie mindestens 25 Euro und für die überhöhte Geschwindigkeit zwischen 20 und 55 Euro bezahlen müssen.

Österreich und Deutschland haben "Vollstreckungshilfevereinbarungen" geschlossen. Die Folgen haben Sie kennengelernt: Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern muss die österreichische Polizei Bußgelder nicht an Ort und Stelle kassieren. Für die betroffenen Autofahrer bedeutet das eine Erleichterung. In vielen anderen europäischen Ländern hätte die Polizei das Fahrzeug oder Ihren Führerschein so lange sichergestellt, bis Sie die Geldbuße beglichen hätten.

Wer sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, kann sich in einer solchen Situation jedoch kaum wehren. Da Sie in Österreich erwischt worden sind, wird Ihnen die Höhe der Verwarnung jetzt per Post mitgeteilt. Dann sollten Sie aber auch zahlen, denn die österreichische Entscheidung kann in Deutschland vollstreckt werden.

Bei der Höhe des Bußgeldes kommen Sie in Österreich noch recht glimpflich davon. Für Ihre überhöhte Geschwindigkeit sollten Sie mit einem Bußgeld zwischen 20 und 55 Euro rechnen. In den meisten anderen EU-Ländern wären die Bußgelder für Ihre Verkehrssünden deutlich höher ausgefallen - auch in Deutschland.

Ebenso wie in den meisten anderen EU-Ländern, ist auch in Österreich das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten. Für Ihr Handy am Ohr werden Sie mindestens 25 Euro bezahlen müssen. Wenn sie jedoch während ihres Telefonats auch noch in einen Unfall verwickelt worden wären, dann wäre es richtig teuer geworden.

Bis zum 22. März 2007 mussten die EU-Mitgliedstaaten übrigens eine EU-Rahmenrichtlinie umgesetzt haben nach der Geldstrafen und Bußgelder von einem Land für einen anderen Mitgliedstaat eingetrieben werden können. Die "Vollstreckungshilfevereinbarung" zwischen Österreich und Deutschland ist also keine Ausnahme mehr.