Vorstellungsgespräch: Köchin möchte in die Schweiz

Wer übernimmt die Kosten?

Stimmt es, dass Agentur für Arbeit die Vorstellungskosten für ein Vorstellungsgespräch in der Schweiz nicht erstattet? Ich möchte dort als Köchin arbeiten.

Ihre zuständige Agentur für Arbeit entscheidet selbst, ob sie die Vorstellungskosten - Amtsdeutsch: "Mobilitätshilfen zur Aufnahme einer Beschäftigung" - auch für ein Vorstellungsgespräch im Ausland erstattet. Sie müssen sich also direkt an Ihren Arbeitsberater wenden.

Im Sozialgesetzbuch steht zwar, dass "Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende ... zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten" können und darunter fallen dann auch die Kosten für das Vorstellungsgespräch. Aber da von einer Erstattung für Kosten bei einer möglichen Arbeitsaufnahme im Ausland nicht die Rede ist, wird die Ansicht vertreten, dass sich daraus kein entsprechender Anspruch ableiten lässt.

Die örtlichen Arbeitsagenturen haben die Möglichkeit einen Teil ihrer Mittel für die Arbeitsförderung nach eigenem Ermessen einzusetzen. Viele Agenturen - vor allem natürlich jene in den grenznahen Regionen - nutzen dies, um damit auch grenzübergreifende Mobilität zu unterstützen.

Darüber entscheidet jedoch jede Arbeitsagentur in eigener Regie. Sie haben jedenfalls keinen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Kosten für eine Bewerbung in der Schweiz.

Weitere Informationen

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Info-Center: 0228 713 13 13
Fax: 0228 713270 1400
E-Mail: ZAV-Auslandsvermittlung@arbeitsagentur.de

Rechtexte

Sozialgesetzbuch, SGB 3