Schulausflug nach Polen mit Drittstaatlern

Schülersammelliste dient als Visum und Passersatz

Mit meiner deutschen Realschulklasse aus Frankfurt/Oder will ich einen Ausflug nach Polen machen. In die Klasse gehen auch drei Kinder, die Drittstaatsangehörige sind. Brauchen sie ein eigenes ein Visum? Und einige der deutschen Schüler besitzen keinen Kinderausweis oder Kinderreisepass. Erkennt Polen eine Schülersammelliste als Passersatz an?

Wenn Sie mit Ihrer Klasse einen Schulausflug nach Polen machen, benötigen die Schüler aus Drittstaaten kein Visum. Das deutsche Nachbarland erkennt Schülerlisten unter bestimmten Bedingungen als Passersatz an.

Ein Beschluss des Europäischen Rates von 1994 regelt das Verfahren für Schüler aus Drittstaaten, die an Schülerreisen in das europäische Ausland teilnehmen. Dieser Beschluss wird seit dem Beitritt Polens zur EU im Mai 2004 auch dortangewendet. Demnach brauchen Schüler aus Drittstaaten lediglich einen gesetzmäßigen Wohnsitz in Deutschland, um mit den anderen Schülern visumfrei nach Polen einreisen zu können.

Als begleitender Lehrer müssen Sie aber eine “Liste der Reisenden“ mitführen. Diese Liste können Sie auf der Internetseite der Botschaft der Republik Polen herunterladen. Auf diesem Formular tragen Sie die Daten Ihrer Schule, das Reiseziel und den Zeitraum, sowie Ihren Namen und gegebenenfalls die der anderen begleitenden Lehrer ein. Außerdem geben Sie den Namen, Vornamen, Geburtsort, Geburtsdatum und die Staatsangehörigkeit aller teilnehmenden Schüler an. Mit dem Dienstsiegel und der Unterschrift des Schulleiters werden sowohl die Richtigkeit der gemachten Angaben, als auch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten bescheinigt.

Diese Liste wird auch der Ausländerbehörde vorgelegt. Diese bestätigt mit Dienstsiegel und Unterschrift, dass die Schüler aus Drittstaaten in Deutschland wohnhaft und zur Wiedereinreise berechtigt sind. Dieses Dokument ersetzt dann die notwendigen Visa für die Schüler aus Drittstaaten.

Generell gilt: Sowohl die Schüler aus Drittstaaten, als auch Ihre deutschen Schüler benötigen ein gültiges Reisedokument, wie zum Beispiel einen Kinderausweis. Ist dieses Dokument nicht vorhanden, muss von den Schülern ein Lichtbild auf die “Liste der Reisenden“ geklebt werden. Diese Liste gilt dann für diese Kinder als Reisedokument.

Aber die Botschaft der Republik Polen weist darauf hin, dass der polnische Grenzschutz die Einreise nach Polen auch mit gültigen Dokumenten immer verweigern kann. Das ist rechtlich möglich, da Polen noch nicht das Schengener Abkommen umgesetzt hat. Erst danach kann Polen die Einreise von EU-Bürgern nicht mehr verweigern.