Familienversicherung für Grenzgänger

Registrierung bei niederländischer Krankenvericherung erforderlich

Ich wohne in den Niederlanden, arbeite als Geschäftsführer in Deutschland und bin auch dort mit meiner Frau und meinem Sohn familienversichert. Als freiwillig Versicherter bezahle ich monatlich den Höchstsatz. Muss ich mich als Grenzgänger zusätzlich auch in den Niederlanden versichern?

Ihre Versicherungspflicht in der niederländischen Sozialversicherung endet, sobald Sie eine Tätigkeit ausserhalb der Niederlande aufnehmen. Erst wenn Sie wieder in den Niederlanden arbeiten sollten, besteht auch dort eine Versicherungspflicht.

Ihr Versicherungsschutz ist mit der Familienversicherung bei einer deutschen Krankenkasse gewährleistet, da Sie in Deutschland erwerbstätig sind. Geldleistungen erhalten Sie von Ihrer Kasse direkt. Damit Sie aber Sachleistungen in den Niederlanden in Anspruch nehmen können, muss Ihnen Ihre deutsche Krankenkasse bestätigen, dass Sie diese Leistungen auch übernimmt. Dazu beantragen Sie das Formular "E 106". Darüber hinaus müssen Sie sich auch bei einer niederländischen Krankassen (ziekenfonds) registrieren lassen. Seit der Reform ist dafür "CZ Actief in Gezondheid" zuständig.

Damit mit Ihrer Versicherung auch die gesamte Familie abgesichert, gibt es noch einige Punkte zu beachten. Voraussetzung ist, dass Sie ausschließlich in Deutschland arbeiten, dass Ihre Frau keiner Tätigkeit nachgeht und Ihr Sohn unter achtzehn Jahre alt ist. Würde Ihre Frau ebenfalls arbeiten - ob in Deutschland oder den Niederlanden - bestände für sie eine eigene Versicherungspflicht. Sie würde damit aus der Familienversicherung herausfallen.

Ist Ihr Sohn über achtzehn Jahre alt, gilt nach niederländischem Recht das Wohnsitzprinzip. Er müsste sich daher bei einer niederländischen Krankenkasse selbst versichern. Nähme er allerdings eine Arbeit in Deutschland auf, und sei sie noch so geringfügig, dann wäre sein Verbleib in der Familienversicherung möglich. Denn dann würde die niederländischen Behörden dies als Arbeiten im Ausland betrachten und damit unterläge er nicht mehr der niederländischen Versicherungspflicht.

Weitere Informationen:

Sociale Verzekeringsbank
Bureau voor Duitse Zaken (BDZ)

Postbus 10505
6500 MB Nijmegen
Niederlande
Tel.: +31 24 3431900
Fax: +31 24 3431009

CZ Actief in Gezondheid
Tilburg
Ringbaan west 236
5038 KE Tilburg
Niederlande
Tel.: +31 13 5949-949
Fax: +31 13 5949-500

Sittard
Wilhelminastraat 39
6131 KM Sittard
Niederlande
Tel.: +31 46 45-95656
Fax: +31 46 45-28634

Goes
Wulfaertstraat 25
4461 HS Goes
Tel.: +31 113 2744-00
Fax: +31 113 2744-27