Handy am Steuer in Italien

Der "Codice della Strada" gilt für alle

Auf Geschäftsreise nach Mailand wurde ich von der Polizei angehalten, weil ich während der Fahrt mein Handy benutzte. Die Carabinieri bestanden auf der sofortigen Zahlung eines Bußgeldes über 75 Euro, andernfalls drohe mir die Verhängung einer "Kaution" in mehr als doppelter Höhe oder sogar der Führerscheinentzug. War das rechtens?

Ja, Sie müssen ein Bußgeld wegen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung im europäischen Ausland sofort bezahlen. Wenn Sie dieses nicht tun, müssen die örtlichen Polizisten Sie ohne Hinterlegung einer Kaution nicht weiterfahren lassen.

Natürlich gilt der italienische "Codice della Strada" für Sie genauso wie für einheimische Autofahrer. Die italienische Straßenverkehrsordnung gestattet das Telefonieren während der Fahrt nun einmal nur mit Freisprecheinrichtung. Auch das sofortige Eintreiben der Geldbuße von ausländischen Verkehrssündern ist rechtens und nicht nur in Italien, sondern in vielen anderen EU-Ländern gängige Praxis.

Auch wenn Sie mit der Geldbuße nicht einverstanden sind, müssen Sie in der Regel trotzdem zunächst zahlen: In Italien kann vom zahlungsunwilligen Autofahrer eine Kaution in Höhe der Hälfte der höchsten für den Regelverstoß vorgesehenen Geldbuße verlangt werden. Hätten Sie sich geweigert, die Verwarnung zu akzeptieren und sofort zu zahlen, hätte der Polizeibeamte von Ihnen die Kaution fordern können. Wenn Sie diese Kaution nicht hätten hinterlegen wollen oder können, dann hätte Ihnen als "Sicherungsmaßnahme" sogar der Entzug des Führerscheins gedroht.

Auch in den übrigen EU-Ländern ist die sofortige Zahlung der Geldbuße zumeist das geringste Übel, wenn Sie auf frischer Tat ertappt werden. Anders verhält es sich, wenn Ihnen die Verwarnung aus dem Ausland per Post zugestellt wird. Da in der Regel keine "Vollstreckungshilfevereinbarungen" für Bußgeld- und Verwaltungssachen zwischen den Behörden der einzelnen EU-Staaten bestehen, können solche Bußgeldbescheide grundsätzlich nicht vollstreckt werden, wenn der Fahrer seinen Wohnsitz im Ausland hat. Sie können allerdings belangt werden, wenn Sie auf Ihrer nächsten Reise in das betreffende Land kontrolliert werden und der Verstoß noch nicht verjährt ist. In Italien beträgt diese Frist im vorliegenden Fall zwei Jahre.

Eine Ausnahme besteht zwischen Deutschland und Österreich. Hier ermöglicht ein entsprechendes Abkommen die grenzüberschreitende Amtshilfe. Gegen eine Verwarnung wegen Falschparken in Wien hilft deshalb Abwarten sicher nicht, denn die deutschen Behörden sind zur Vollstreckungshilfe verpflichtet. Diese treiben dann bei dem deutschen Verkehrssünder das Geld für die österreichischen Behörden ein.

Diese Vollstreckungshilfe gilt ab dem 22. März 2007 für die gesamte Europäische Union gelten. Bis dahin mussten die Mitgliedstaaten einen EU-Rahmenbeschluss umgesetzt haben, der die Vollstreckungshilfe beinhaltet. Der italienische Bußgeldbescheid wird Ihnen per Post nach Deutschland nachgeschickt, aber dann müssen Sie zahlen. Sonst leisten die deutschen Behörden Amtshilfe und treiben das Geld für die italienischen Kollegen ein.