Grenzüberschreitende Kredite beim Möbelkauf

Furcht vor ausbleibenden Zahlungen macht Banken zögerlich

Als ich kürzlich in einem deutschen Möbelhaus in Saarbrücken eine Schrankwand kaufen wollte, wurde mir der mitangebotene Ratenkredit verweigert. Ich bin Grenzgängerin, arbeite in Deutschland als Architektin und besitze auch die deutsche Staatsangehörigkeit, lebe aber in Frankreich. Die Begründung des Möbelhauses lautete, dass ich das Kreditangebot nur nutzen könne, wenn ich in Deutschland wohne. Kann ich mich wehren?

Nein, Sie können sich gegen die Verweigerung eines Kredits leider nicht wehren. Kreditvergabe ist eine Ermessensentscheidung und jeder Bank überlassen. Sie können aber davon ausgehen, dass Sie im Grenzgebiet eine deutsche Bank finden werden, die Ihnen zu "normalen" Konditionen Geld für Ihre Schrankwand leiht.

Mit wem eine Bank einen Ratenkreditvertrag abschließt, steht in ihrem Ermessen. Eine Pflicht zum Vertragsabschluss hat sie nicht. Tatsächlich gewährten viele Banken in der Vergangenheit nur sehr zögerlich Ratenkredite an Verbraucher, die im Ausland wohnten. Der Grund: Wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug geriet, war es für die Kreditinstitute schwierig, ihre Rechte grenzüberschreitend geltend zu machen. Mittlerweile haben aber gerade die Banken in Grenzregionen gelernt, mit solchen Problemen umzugehen.

Da Sie sogar Ihren Arbeitsplatz in Deutschland haben, werden Sie deshalb ohne weiteres eine Bank finden, die Ihnen Geld leiht. Entscheidend sind lediglich die bei jedem Kreditgeschäft üblichen Kriterien: Man wird Sie nach der Höhe Ihres Einkommens, Ihrem Beschäftigungsverhältnis und der Verwendung des Kredites fragen. Die eine oder andere Bank könnte versuchen, erhöhte Gebühren mit dem Argument Ihres Wohnsitzes im Ausland durchzusetzen. Darauf sollten Sie sich auf keinen Fall einlassen.

In Saarbrücken gibt es nur noch ganz wenige Banken, die Verbrauchern Kreditverträge verweigern, nur weil sie in Frankreich wohnen. Wer mit solchen Banken zusammenarbeitet, verliert Kunden. Dies sollten Sie Ihrem Möbelhaus klarmachen. Kurzfristig bleibt Ihnen aber nur eins: Suchen Sie sich ein anderes Kreditinstitut, das zum Abschluss bereit ist.

Sollten Sie nach Abschluss eines Kreditvertrages Schwierigkeiten mit dem Kreditgeber bekommen, gibt es für Sie mehrere Anlaufstellen, zum Beispiel die Clearingstelle in Kehl oder das grenzüberschreitende Netz bei Beschwerden im Finanzdienstleistungssektor.

Weitere Informationen:

Bundesverband der Verbraucherzentralen
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Markgrafenstraße 66
Besuchereingang:
Kochstraße 22
10969 Berlin
Tel.: 030 25800-0
E-Mail: info@vzbv.de

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Rehfusplatz 11
77694 Kehl
Tel.: 07851 99148-0
Fax: 07851 99148-11
E-Mail: info@euroinfo-kehl.com