Dürfen Raucher diskriminiert werden?

Stellenausschreibung eines irischen Callcenters

Eigentlich habe ich großes Interesse an einer Stellenausschreibung eines irischen Callcenters. Dort steht aber, dass Raucher sich gar nicht erst zu bewerben brauchen. Dürfen Raucher derartig diskriminiert werden?

In der letzten Zeit hat es eine heftige Diskussion um die Frage gegeben, ob Arbeitgeber Raucher als Bewerber ablehnen dürfen. Anlass war eine schriftliche Anfrage der britischen Europaabgeordneten Catherine Stihler an die Europäische Kommission. Sie stellte die Frage, ob das irische Callcenter, das eine solche Anzeige aufgegeben hatte, nicht damit gegen das europäische Antidiskriminierungsgesetz verstoße.

Die Antwort des zuständigen EU-Kommissars Vladimir Spidla lautete, dass hier kein Verstoss gegen die europäische Antidiskrimierungsgesetzgebung vorläge. Denn die verbiete lediglich die "Diskriminierung auf Grund von Rasse oder Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Religion oder Glauben im Beruf und anderen Bereichen". Der Hinweis eines Arbeitgebers, Raucher hätten keine Chance auf einen Job, falle aber unter keinen der im Gesetz genannten Gründe.

Das löste eine Flut von Artikeln in der Tagespresse aus, die mit den Schlagzeilen aufwarteten: "Arbeitgeber dürfen Raucher benachteiligen" oder "Raucher bei der Jobvergabe - Ablehnung erlaubt". Die Kommission stellte darufhin klar, dass das, was europäisch nicht verboten sei, damit noch lange nicht auch europäisch erlaubt ist. Außerdem gehe aus der Grundrechtecharta der Europäischen Union eindeutig hervor, dass die EU jede Art von Diskriminierung ablehne.

Auch von deutscher Seite konnte man Ähnliches hören. In Deutschland wurde die europäische Antidiskrimierungsrichtlinie in das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" umgesetzt. Auch hier fällt eine Diskriminierung nicht in den Rahmen dieses Gesetzes. Ebensowenig untersage das deutsche Arbeitsrecht eine Diskrimierung von Rauchern, aber genauso wenig ist eine Diskrimierung durch das Arbeitsrecht gedeckt. Wenn ein Mitarbeiter sich an das betriebliche Rauchverbot halte und nur privat Tabak konsumiere, sei das mit Sicherheit keine Kündigungsgrund.

Ob Sie Raucher oder Nichtraucher sind, ist vollkommen unwichtig für Ihre Arbeitsfähigkeit. Deswegen bestätigen Arbeitsrechtler auch, dass Sie nicht zur einer wahrheitsgemäßen Antwort verpflichtet sind. Wenn Sie also in einem Bewerbungsgespräch gefragt werden, ob Sie Raucher seien, dann gehen Sie ganz pragmatisch damit um. Denn Lügen ist in diesem Fall nicht verboten.

Übrigens: die Europaabgeordnete Catherine Stihler ist eine engagierte Kämpferin gegen das Rauchen. Aber selbst ihr schien diese Diskriminierung in der Stellenanzeige zu weit zu gehen.

Weitere Informationen:

Anfrage von Catherine Stihler, MdEP

Rechstexte:

Die europäischen Richtlinien:

Richtlinie 2000/43/EG
Richtlinie 2000/78/EG
Richtlinie 2002/73/EG
Richtlinie 2004/113/EG

Das deutsche Gesetz:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz