Als Ingenieur nach Novo Mesto

Keine Arbeitserlaubnis mehr erforderlich

Mein ehemaliger Kollege aus Augsburg arbeitet seit einiger Zeit in Slowenien in Novo Mesto. Er meint, dass auch ich als Ingenieur für Elektrotechnik dort gute Chancen hätte. Aber es war für ihn damals sehr kompliziert, an eine Arbeitserlaubnis heranzukommen. Was muss ich nun tun?

Sie haben Glück: seit Mai 2006 ist für Unionsbürger in Slowenien keine Arbeitserlaubnis mehr erforderlich. Als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates sind Sie den slowenischen Bewerbern gleichgestellt.

Sie können sich schriftlich bewerben oder in Slowenien vor Ort eine Stelle suchen. Die ersten drei Monate benötigen Sie weder Visum noch Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie dann einen Arbeitgeber gefunden haben, muss dieser allerdings für Sie einige Formalitäten erledigen.

Slowenien hat am 25. Mai 2006 die bisherigen Beschränkungen für Unionsbürger aufgehoben. Um aber die Entwicklungen auf dem slowenischen Arbeitsmarkt verfolgen zu können, müssen sich Staatsangehörige dieser Länder bei Beschäftigungsaufnahme anmelden lassen. Ihr Arbeitgeber muss dazu ein entsprechendes Formular (TUJ/EU-delo) ausfüllen. Darüberhinaus benötigt er von Ihnen die Kopie eines Ausweisdokumentsdokuments und des Sozialversicherungsausweises. Das alles reicht er dann bis spätestens acht Tage nach Ihrer Arbeitsaufnahme bei der zuständigen Arbeitsverwaltung ein.

Nach drei Monaten benötigen Sie in Slowenien eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Arbeitgeber muss Sie binnen acht Tagen nach Arbeitsaufnahme bei Kranken- und Rentenversicherung anmelden und Ihnen eine Kopie der Anmeldebescheinigung spätestens fünfzehn Tage nach Arbeitsaufnahme aushändigen. Mit diesen Unterlagen und einem gültigen Personalausweis oder Reisepass gehen Sie dann zu den für Meldeangelgenheiten zuständigen Ämtern und beantragen eine Daueraufenthaltsgenehmigung.