Einbürgerung in Belgien

Bereits Belgier von Geburt an

Ich bin 1947 in Deutschland als Sohn einer deutschen Mutter und eines belgischen Vaters geboren. Mein Vater ist in Belgien geboren und war damals belgischer Soldat. Ist es für mich nun möglich, die belgische Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Sie können sich die komplizierten Behördengänge sparen, denn Sie sind schon belgischer Staatsbüger. Denn Ihr Vater ist in Belgien geboren, besaß zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die belgische Staatsbürgerschaft und hat diese an Sie weitergegeben. Da Ihre Mutter Ihnen auch die deutsche Staatsbürgerschaft vererbt hat, besitzen Sie die doppelte Staatsbürgerschaft.



Ihr Vater war belgischer Staatsbürger und war zum Zeitpunkt Ihrer Geburt als Soldat in der belgischen Armee außerhalb Belgiens tätig. Auch wenn er sich im Ausland befand, wurde er damals dennoch als Arbeitnehmer in das Register der "Rechtsbevölkerung" an seinem letzten Wohnsitz in Belgien eingetragen. Gemäß der belgischen Gesetzgebung über die Staatsangehörigkei besitzen Sie von Geburt an die belgische Staatsbürgerschaft, da Ihr Vater in Belgien geboren wurde und zum Zeitpunkt Ihrer Geburt auch die belgische Staatsbürgerschaft besaß.

Sie müssen einem belgischen Konsulat in Ihrer Nähe Ihre Geburtsbescheinigung und die Ihres Vaters vorlegen. Wenn Sie noch die Bescheinigung über den Eintrag in das Register der "Rechtsbevölkerung" vorlegen, werden Sie als "Belgier seit Geburt" betrachtet. Diese Unterlagen sollten aber neuesten Datums sein.

Wenn Sie dann die Bestätigung erhalten, dass Sie bereits belgischer Staatsbürger sind, können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ablegen. Aber Sie müssen dies nicht, denn in Ihrem Falle wird die doppelte Staatsangehhörigkeit anerkannt.

Weitere Informationen:

Belgische Botschaft in Berlin
Jägerstrasse 52-53
10117 Berlin
Tel.: 030 20642206
Fax: 030 20642200
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