Tauchlehrerin auf Malta

Malta hat keine Einschränkungen für EU-Bürger

Ich bin Sportstudentin an der Uni Münster und möchte für ein halbes Jahr auf Malta als Tauchlehrerin arbeiten. Eine entsprechende Ausbildung habe ich hier in Deutschland erfolgreich abgeschlossen. Wie geht es weiter?

Sollten Sie eine international anerkannte Ausbildung z.B. nach den Standards der CMAS (Confédération Mondiales des Activités Subaquatiques) haben, dürften sie kaum mit größeren Schwierigkeiten rechnen. Zwar können die neuen Mitgliedstaaten der EU das Recht, als EU-Bürger überall in der erweiterten Union arbeiten zu können, für eine Übergangszeit einschränken. Derzeit macht Malta von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch. Sie als EU Bürgerin erhalten daher problemlos eine Arbeitserlaubnis. Malta hat sich allerdings im EU-Beitrittsvertrag die Möglichkeit einräumen lassen, gegebenenfalls noch später Beschränkungen einführen zu dürfen.

Für die Stellensuche ist das Online-Angebot der maltesischen Arbeitsverwaltung "Employment & Training Corporation" (ETC) hilfreich. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Jobbörsen: http://malta.zeezo.com oder spezielle Informationen zum Tourismus: www.mta.com.mt. Da Sie allerdings gezielt suchen, können Sie sich auch direkt bei den Tauchschulen vor Ort bewerben (Liste der Tauchschulen - keine Garantie auf Vollständigkeit).

Für deutsche Arbeitnehmer, die in Malta arbeiten wollen, gibt es - wie gesagt - derzeit keine Einschränkungen. Sie erhalten problemlos eine Arbeitserlaubnis, die nach persönlicher Meldung beim Department of Citizenship and Expatriate Affairs ausgestellt wird. Malta kann EU-Bürgern eine Arbeitserlaubnis allerdings verweigern, wenn der Arbeitsmarkt den Zuzug von EU-Bürgern nicht verkraftet. Die Arbeitserlaubnis wird als Stempel in den Pass eingetragen. Sie wird in der Regel zunächst für ein Jahr gewährt und dann jeweils für ein Jahr verlängert. Und Ihr Arbeitgeber muss nun nicht mehr nachweisen, dass keine Malteser für den Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

Sobald Sie jedoch einen Arbeitsvertrag unterschreiben, unterliegen Sie dem jeweiligen nationalen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Für die Versicherung gilt, dass man immer in dem Land sozialversichert ist, in dem man eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit ausübt. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Da Sie nur für einen kurzen Zeitraum in Malta arbeiten wollen, könnten Sie unter Umständen ein begründetes Interesse daran haben, weiterhin in der deutschen Sozialversicherung versichert zu sein. Diese Ausnahmevereinbarung müssen Sie beantragen. Auf deutscher Seite ist dafür die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) zuständig, auf maltesischer Seite das Ministerium für Soziale Sicherheit. Es genügt aber, wenn Sie den Antrag bei der DVKA einreichen.

Aber das sollten Sie langfristig planen, denn die Antragsbearbeitung kann bis zu vier Monaten dauern. Und auch dies sollten Sie einkalkulieren: bei der Ausnahmeveeinbarung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung.

Weitere Informationen:

Confédération Mondiale des Activités Subaquatiques (CMAS)

Verband deutscher Tauchlehrer

Verband internationaler Tauchschulen

Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Pennefeldsweg 11-15
53177 Bonn
Tel.: 02 28/9 53 00
Fax: 02 28/9 53 06 00