Als Dialysepatient nach Ungarn

Vorherige Klärungen empfehlenswert

Seit Jahren bin ich Dialysepatient und möchte nun endlich einmal in Urlaub fahren. Meine Frau und ich haben uns ein Ferienziel in Ungarn ausgesucht. Was sollten wir noch beachten?

Zunächst besorgen Sie für sich und ihre Frau bei Ihrer deutschen Krankenkasse die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) oder lassen sich ein Ersatzformular ausstellen.

Dann sollten Sie herausfinden, welche Dialyseeinrichtung es an Ihrem Ferienort gibt. Mit dieser Einrichtung klären Sie, ob es sich um eine Vertragseinrichtung des örtlichen Sozialversicherungsträgers handelt. Stellen Sie sicher, dass während Ihres Urlaubsaufenthalts ein Dialyseplatz zur Verfügung steht. Informationen darüber, welche Einrichtungen es in den einzelnen Ländern gibt, erhalten Sie zum Beispiel beim "Bundesverband Niere", der das Handbuch "Dialyse International" herausgegeben haben. 

Sollten Sie keine Vertragseinrichtung in der Nähe Ihres Urlaubsortes finden, müssten Sie mit Ihrer Krankenkasse noch vor der Abreise klären, wie die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für die Übernahme von Kosten einer außervertraglichen Einrichtung sind.

Zudem empfiehlt es sich, für die Dauer des Urlaubsaufenthalts eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Hierdurch kann besonders das Kostenrisiko für einen eventuell erforderlich werdenden Rücktransport nach Deutschland abgedeckt werden. Ihre Krankenkasse darf nämlich aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung die Kosten hierfür nicht übernehmen.

Wenn Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen wollen und der privaten Krankenversicherung als Dialysepatient bekannt sind, werden Sie in der Regel Leistungen im Zusammenhang mit der Dialyse ausschließen müssen. Diese werden aber von Ihrem Versicherungsträger bis zum in Deutschland üblichen Höchstsatz übernommen. Allerdings kann ein Rüchtransport, der als Folge der Dialyse notwendig wird, entweder von den Leistungen ausgeschlossen sein oder er muss mit Zusatzvereinbarung geregelt werden.